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BESCHWERDE ANS BUNDESGERICHT GEGEN GESICHTSVERHÜLLUNGSZWANG IN | Heinz Raschein

BESCHWERDE ANS BUNDESGERICHT GEGEN GESICHTSVERHÜLLUNGSZWANG IN DER BERNER ALTSTADT

Rémy Stettler hat sich entschlossen, seine 100-Franken-Busse bis ans Bundesgericht weiterzuziehen. Er ist überzeugt, seinen Rechtsstandpunkt vor Bundesgericht gültig und überzeugend vorgetragen zu haben. Angesichts der Kosten für zwei Vorinstanzen und der unbedingt zu erwartenden Gerichtskostenforderungen des Bundesgerichtes ist er dankbar für Unterstützungen auf sein hier angegebenes Konto: CH3800790042611976365 . Für Spender, die seine Adresse für eine Zuwendung an ihn brauchen: Bachteleweg 22, 3303 Jegenstorf.