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Von RA Rolf Rempfler, MASKENPFLICHT AN SG.-SCHULE, GUTHEISSUNG | Heinz Raschein

Von RA Rolf Rempfler, MASKENPFLICHT AN SG.-SCHULE, GUTHEISSUNG DES REKURSES GEGEN GESICHTSVERHÜLLUNGSZWANG (Leider nur Zuständigkeitserwägungen)

Lieber Heinz, herzlichen Dank, auch für Deinen Input zur bevorstehenden Kostenbeschwerde! (Dani Stricker)
 
Bei dieser Gelegenheit noch eine gute Nachricht:
Im Maskenfall Deiner Klienten, den Eheleuten G. (Sohn in Sekundarschule flade in St. Gallen), haben wir nach Ausschöpfung des verwaltungsinternen Instanzenzuges (zwei Rekurse) vor der ersten verwaltungsunabhängigen Instanz, dem Verwaltungsgericht, gewonnen, siehe im Anhang das anonymisierte Urteil, wie ich es einem Journalisten gemailt hatte, damit er darüber berichten konnte. Dass der Regierungsrat Beschwerde an das Bundesgericht eingereicht hat, ist höchst unwahrscheinlich. Im Verlaufe der nächsten Tage werden wir es wissen.
 
In einem beim Verwaltungsgericht noch hängigen Maskenfall (Frau Z., auch von Dir) geht es um die gleichen Weisungen zur Maskentragpflicht, hier aber nicht für Sekundarschüler wie bei G’s, sondern für Primarschüler: Konsequenterweise werden auch diese Weisungen als nichtig qualifiziert werden, so dass auch diese Mutter ihre Busse nicht wird bezahlen müssen! Leider dürften bis dann wohl kaum noch Bussenverfahren hängig sein, sodass wohl kaum noch Eltern vom bevorstehenden Urteil werden profitieren können.
 
Natürlich bin ich Dir unverändert dankbar, wenn Du mich weiterhin empfiehlst!
 
Herzliche Grüsse und beste Wünsche aus St. Gallen!
Rolf