2022-07-27 17:46:42
Telegram-Fundstück der Woche §891 BGB Gesetzliche Vermutung:
(1) Ist im Grundbuch für jemand ein Recht eingetragen, so wird vermutet, dass ihm das Recht zustehe.
(2) Ist im Grundbuch ein eingetragenes Recht gelöscht, so wird vermutet, dass das Recht nicht bestehe."
Noch Fragen? Der Grundbucheintrag der BRD ist nichts weiter als ein Kontoauszug, welcher eine Vermutung im Rechtskreis der BRD betitelt.
Wenn im Grundbuch und Kaufvertrag die juristische Person eingetragen ist, so hat nur die rechtsverbindlich festgestellte Natürliche Person mit Staatsangehörigkeitsfeststellung die Begünstigung der juristischen Person. Das heißt im Klartext, daß bei der Eintragung ins GB immer nur der Begünstigte das Recht darauf inne hat.
Der rechtsverbindlich festgestellte deutsche Staatsangehörige ist Begünstigter der juristischen Person gleichen Namens. Beim Bundesbürger ist es die Treuhandverwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebiets, welche Rechteinhaber des NAMENS ist.
Auf deutsch: NAME verkauft dem NAMEN ein Recht und somit fällt die Ware niemals vom Hänger der BRD (Treuhandverwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebiets = DEUTSCHLAND = GERMANY = BUND = Okkupationsverwaltung--> Staatenschlüssel 000)
Versteht Ihr nun, warum das Staatsangehörigkeitsfeststellungsverfahren essentiell notwendig ist, um die Rechte der Natürlichen Person rechtssicher, einklagbar und verbindlich mit dem unverjährbarem Restitutionsrecht ausgestattet verbriefen zu können?
Der Bundesbürger steht im Besitzrecht (geduldet von der Treuhandverwaltung benutzt er deren NAMEN)
Der deutsche Staatsangehörige steht im Eigentumsrecht (dessen F a m i l i e n n a m e, Rufname)
Vielleicht wird nun endlich deutlich, warum diese Okkupationsverwaltung kein Interesse an der rechtsverbindlichen Feststellung der Staatsangehörigkeit Deiner Natürlichen Person mehr hat und damit ihrem Personal das Eigentum jederzeit entziehen, einschränken oder mit ihren "Rechten und Pflichten" oder Belastungen belegen kann?
Siehe das in Verb. m. Artikel 5; 6; 7; 10 und 50 EGBGB...
Hätte die Verwaltung ein berechtigtes Interesse daran, dass die Rechte der Natürlichen Personen korrekt festgestellt werden, würde man per Briefwurfsendung mit 50€ Gutschein von ALDI die Leute dazu auffordern dieses Feststellungsverfahren zu tätigen.
Sie hat kein Interesse daran, was sie mit den Ablehnungsbescheiden regelmäßig bekundet, denn ihrer Meinung nach ermangelt es dem "schutzwürdigem Sachbescheidungsinteresse" ein solches Verfahren positiv bescheiden zu wollen. Damit entzieht sie dem Bundesbürger gem. TESO - Beschluss des Bundesverfassungsgerichts regelmäßig dem Antragsteller die Staatsangehörigkeit. Damit gehen Deine höher stehenden Rechte Deiner Natürlichen Person verloren und Du agierst nur noch als juristische Person mit niederem Recht (bundesrepublikanisches oder Handelsrecht), ohne auf deutsches Recht bestehen zu können.
Ist doch echt fies ausgedacht, oder? Jeder schaue in seinen RP oder PA und verifiziere für sich selbst, als welche Person er in Wirklichkeit agiert. Du gehst also mit der Beantragung Deines PA oder RP invisible Verträge mit der Okkupationsverwaltung ein und verzichtest auf Dein angestammtes, Dir zuzuordnendes höheres staatliches Recht.
Das wird sich jetzt demnächst bemerkbar machen, wenn man den Bundesbürgern irgendwelche Lastenausgleichsforderungen und exorbitante Grundsteuerbelastungen aufs Auge knallen, sie enteignen oder ihnen zwangsweise Immigranten in die Buden setzen wird. Nix mit Verträgen zu Lasten Dritter... Es handelt sich bei dem was man mit Euch macht, um Insichgeschäfte der Treuhandverwaltung ohne jegliche Rechtsaufklärung, was in Wirklichkeit mit Euch und Eurem vermeintlichem Eigentum geschieht...
Der deutsche Staatsangehörige im Kaiserrecht steht exterritorial zu dieser Okkupationsverwaltung und dessen Eigentum ist durch HLKO und Besatzungsrecht der Alliierten restituierbar geschützt.
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