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Grundbesitzabgabenbescheide 2022 mit Zusatzinformationen Lieb | Gemeinde Feldatal

Grundbesitzabgabenbescheide 2022 mit Zusatzinformationen

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

die 2025 in Kraft tretende Grundsteuerreform wirft ihre Schatten voraus – derzeit gehen täglich vermehrt Anrufe in der Verwaltung ein. Vor wenigen Tagen wurden die Grundbesitzabgabenbescheide über Grundsteuer, Wasser und Abwasser von der Gemeinde an die Grundstückseigentümer versandt. Beigefügt war auch ein Informationsschreiben der Hessischen Steuerverwaltung zur Grundsteuerreform an alle Grundstückeigentümer mit Grundbesitz in Hessen, die bereits ab 1. Juli 2022 zur Abgabe der Erklärung zum Grundsteuermessbetrag aufgefordert werden. Wie in jedem Jahr hat es zahlreiche Fragen der Bürgerinnen und Bürger an die Gemeindeverwaltung gegeben. Die häufigste der telefonischen Fragen täglich in diesem Jahr ist jedoch die Frage nach der Nutzung des ELSTER-Verfahrens oder nach dem zuständigen Finanzamt gewesen.
Für die Menschen mit Grundbesitz in Feldatal sind die folgenden Informationen entscheidend:

Ab 2025 wird es in ganz Deutschland eine neue Berechnung der Grundsteuer geben. Deshalb müssen alle Menschen, die Eigentümer oder Eigentümerin eines Grundstücks in Feldatal sind, beim zuständigen Finanzamt Alsfeld-Lauterbach, in der Zeit vom 01.07.2022 bis 31.12.2022 eine ‚Erklärung zum Grundsteuermessbetrag‘ abgeben. Dies ist nur elektronisch über das Onlineportal ELSTER möglich. Allen Abgabenbescheiden ist daher ein Informationsblatt beigelegt worden. Zusätzliche Informationen erhalten Eigentümerinnen und Eigentümer bei ihrem Finanzamt oder elektronisch unter https://finanzamt.hessen.de/Informationen-zur-Vorbereitung-auf-die-Erklaerungsabgabe-ab-1-Juli-2022.

Mit freundlichen Grüßen aus dem Rathaus,

Ihr Team der Gemeindeverwaltung