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Das reine Liken kann strafbar sein Das bloße Liken von fremde | GefangenenHilfe Freundeskreis

Das reine Liken kann strafbar sein

Das bloße Liken von fremden Beiträgen bei Facebook & Co. kann unter bestimmten Voraussetzungen strafbar sein, hält das LG Meiningen fest.

Ob der Like strafbar ist, hängt davon ab, ob der gelikte Beitrag selbst strafbare Inhalte enthielt. Im aktuellen Fall sehen die Richter den Like als eine Kundgabe der Befürwortung der Äußerungen des Autors bei Facebook an.

Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Meiningen (LG Meiningen, Beschl. v. 05.08.2022, 6 Qs 146/22) hervor.

Kommenden Monat soll Verfassungsbeschwerde gegen dieses Urteil erhoben werden. „Es geht nicht um den Einzelfall, sondern um die grundsätzliche Frage, ob das bloße Liken auf sozialen Medien strafbar sein kann“, sagte der Rechtsanwalt.

Es bleibt spannend ...

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