Das Urteil gegen Ursula Haverbeck ist rechtskräftig Im April | GefangenenHilfe Freundeskreis
Das Urteil gegen Ursula Haverbeck ist rechtskräftig
Im April dieses Jahres wurde Ursula Haverbeck vom Berliner Landgericht zu einem Jahr Haft ohne die Möglichkeit auf Bewährung verurteilt. Eine Freiheitsstrafe sei »alternativlos«, stellte die Vorsitzende Richterin des Landgerichts Berlin damals in der Urteilsverkündung fest. Nicht einmal eine bereits zuvor verbüßte Strafe von zweieinhalb Jahren im Gefängnis hätte Ursula beeindruckt. »Sie sind durch nichts zu stoppen.«
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