2022-07-06 14:58:35
Die Bundesregierung will mit einem historischen Gesetz die Biologie aushebeln: Ab Mitte 2023 soll jeder Bürger ab 14 Jahren Geschlecht und Vornamen auf dem Standesamt wechseln können!
Wie oft kann man das Geschlecht wechseln?
Einmal pro Jahr! Paus und Buschmann gehen aber davon aus, dass nur wenige Menschen ihr Geschlecht öfter als einmal wechseln würden, der Anteil liege gerade einmal bei 1 bis 1,5 %.
Könnten Männer sich als Frau beim Standesamt eintragen lassen, um berufliche Vorteile zu erlangen?
Theoretisch ja! Paus und Buschmann betonen aber, ihr Gesetz wolle u.a. Diskriminierung transgeschlechtlicher Menschen im Job unterbinden.
Was gilt bei Kindern und Jugendlichen?
Für Minderjährige bis 14 Jahre sollen die Sorgeberechtigten die Änderungserklärung beim Standesamt abgeben. Jugendliche ab 14 Jahren können die Erklärung selbst abgeben mit Zustimmung der Eltern. Und: Wenn die Eltern gegen die Umwandlung sind, ihr Kind aber darauf besteht, entscheidet das Familiengericht.
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