Rechtsanwalt Roscher-Meinel zu § 130 StGB-Ausweitung: „Ein bis | Freilich Magazin
Rechtsanwalt Roscher-Meinel zu § 130 StGB-Ausweitung: „Ein bisschen wie im Kriegsrecht“
Der Volksverhetzungsparagraf § 130 StGB wurde in einem Schnellverfahren erweitert. Nun soll auch „gröbliche Verharmlosen“ von Kriegsverbrechen strafrechtlich verfolgt werden. Die Konsequenzen sind laut dem Rechtsanwalt Markus Roscher-Meinel für die Meinungsfreiheit und politischen Diskurs problematisch.
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