2022-02-23 23:34:11
Urteil des OGH in Österreich:Keine "Gefährdung Dritter durch übertragbare Krankheiten" bei fehlendem Nachweis einer Corona-Infektion
Nachdem eine Frau im März 2020 vorsätzlich einen Polizisten angehustet habe, obwohl sie aus einem Gebiet stammte, das aufgrund erlassener "Corona-Maßnahmen" unter "Quarantäne" stand, klagte die
Staatsanwalt Klagenfurt sie wegen Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten an. Tage nach dem Polizeieinsatz zeigte sich, dass die Frau nicht infiziert war.
Der seitens der Angeklagten vorgebrachten Ansicht,
ohne Infektion bestünde nicht die Möglichkeit einer Gefährdung Dritter, folgten sowohl das LG Klagenfurt, als auch das OLG Graz. Der Oberste Gerichtshof bestätigt sie nun. Er verwarf die Nichtigkeitsbeschwerde der Generalprokurator, der höchsten
Staatsanwaltschaft der Republik, in seiner Verhandlung am 16. Februar.
Laut vertretungsberechtigtem Anwalt Arthur Berger habe das Urteil Präzedenzcharakter. Es ließe sich analog auf alle meldepflichtigen Infektionskrankheiten anwenden.
Die außerordentliche Bedeutung des Urteils könnte allerdings in den Konsequenzen für die aktuelle Politik liegen:Es ist fraglich, ob die bloße Vermutung einer Infektion mit Sars-Cov-2 oder einer weiteren Virus-Variante künftig genügt, um den Verdacht einer Verbreitung der Krankheit aufrecht zu erhalten und damit Isolationsanordnungen oder andere Maßnahmen zu rechtfertigen.
https://www.kleinezeitung.at/kaernten/6101105/Keine-Strafe-fuer-Frau_Polizisten-angehustet_Brisantes
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