2021-10-13 14:02:08
Was gerade in Bayern los ist - für Eltern aus den anderen Bundesländern eine Zusammenfassung der Ereignisse der letzten Tage bezüglich der Ablehnung der freiwilligen Testung in bayerischen Schulen
Seit dem Entscheid des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 12.4.2021 und einigen anderen ähnlichen gerichtlichen Entscheiden (zuletzt am 5.10.21 vom Verwaltungsgericht Würzburg) galten die Testungen in den Schulen bisher als freiwillig und bayerische Schüler, die diese ablehnten, hatten Anspruch auf Distanzlernen und Distanzunterricht.
Am 8.10.21. ging vom Bayerischen Kultusministerium ein Schreiben an die Schulleiter raus, in dem diesen mitgeteilt wurde, dass "Testverweigerer" nun die Schulpflicht verletzen würden - weil sie die Schule nicht betreten dürfen - und dass die Schulleiter alle Eltern darüber informieren sollen.
Den Schulleitern wurde im Schreiben die Möglichkeit eingeräumt, dass sie den Eltern eine Bedenkzeit bis zu den Herbstferien (Anfang November) geben können. Danach würde dies als Schulpflichtverletzung mit Bußgeldern geahndet.
Immer wieder wird in diesem Zusammenhang das neue Wort "Testobliegenheit" verwendet. Die Definition von "Obliegenheit" nach Wikipedia: "Obliegenheit ist ein Handeln, das nicht erzwungen werden kann, aber zur Vermeidung von Rechtsnachteilen im Eigeninteresse geboten ist."
Während mehrere Kläger in den vergangenen Monaten und Wochen ihre Klagen verloren hatten mit der Begründung, dass die Testungen freiwillig seien, wird das Wort "Freiwilligkeit" in den offiziellen Schreiben nun durch den Begriff "Obliegenheit" ersetzt.
Ab sofort wird den Schülern in Bayern, die in die freiwilligen Testungen nicht einwilligen und deshalb die Schule nicht betreten dürfen, auch kein Material zum Distanzlernen mehr bereitgestellt. Das Grundrecht auf Bildung ist somit an die Bedingung der Testung (und Maske etc.) geknüpft.
Nach einem Zeitungsbericht sind derzeit 4.785 Schüler in Bayern im Distanzlernen.
@freeyourmindkanal
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