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Affenpocken-Pandemie Die Auffassungen im Notfallausschuss wa | Informelle Aufklärung


Affenpocken-Pandemie Die Auffassungen im Notfallausschuss waren uneinheitlich

Die Entscheidung des Generaldirektor der WHO beruht nicht auf der einhelligen Meinung der Mitglieder des Notfallausschusses. Dieser hat sich nicht auf eine einheitliche Meinung festgelegt. Die Entscheidung, Affenpocken den Status eines öffentlichen Gesundheitsnotstands von internationaler Tragweite zu geben, beruht somit auf der Einzelentscheidung des Generaldirektors. Er setzt sich damit über die abweichende Meinung eines Teils der Mitglieder des Notfallausschusses hinweg.

Hierzu berechtigt ihn Art. 12 Abs. 4 der Internationalen Gesundheitsvorschriften, die durch das Gesetz zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften in deutsches Recht umgesetzt wurden. Nach dieser Vorschrift hat er den Rat des Notfallausschusses lediglich zu "berücksichtigen".

Es handelt sich um ein System einer selbstherrlichen, ungebundenen, unüberprüfbaren und auch nicht rechtlich anfechtbaren Entscheidung einer Einzelperson mit gravierendsten Auswirkungen auf die Rechte der gesamten Weltbevölkerung....

Rechtsanwältin Dr. Brigitte Röhrig
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