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Das ist das Einzige, wovor das Bundesverwaltungsgericht Respekt hatte:

NEBENWIRKUNGEN und TODESFÄLLE durch die C-19-Injektionen, die im Soldatenverfahren auf den Tisch kamen

Trotz meiner Ausführungen vor dem BVerwG und meiner Befragung des Arzneimittelsicherheitsleiters des Paul-Ehrlich Instituts (PEI) meinte das Gericht, "an der Neutralität des PEI sei nicht zu zweifeln". Vielleicht nicht an der Neutralität...offenkundig ging es nicht um die Fähigkeiten des PEI, unsere Sicherheit bei Arzneimitteln zu gewährleisten - nur Neutralität?

Das Bundesverwaltungsgericht (!!) winkt dann sogar Gesetzesbrüche (!!) der Kassenärztlichen Vereinigungen zu nicht übermittelten ICD- und Nebenwirkungskodes (§13 Abs. 5 IfSG) durch.

Der Abriss von Allem, was wir kennen, wird sichtbarer.

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Auszug aus der mdl. Urteilsbegründung des Gerichts - berichtet von RA Friedemann Däblitz:

Zumutbar für Soldaten? Haben uns (die Richter) nachdenklich werden lassen. Aussagen zu Nebenwirkungen haben wir uns angeschaut. Mussten feststellen, dass Forschungen des PEI "im Prinzip" auf einer "soliden" Grundlage beruhen. Aber die am sich geforderte Datenübertragung durch KV ist nicht erfolgt. Datenspektrum hat nicht die Breite, die es nach wünsch des Gesetzgebers sollte. Niemand kann sagen, was solide aus Datenauswertung hervorgehen wird.

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Weitere Anträge zu genau diesem Thema - Nebenwirkung und Tod durch COVID-19-Impfstoffe - hätten ein solches Urteil deutlich ins Wanken bringen müssen. Diese Anträge wurden von den Anwälten entweder zurückgenommen oder nicht gestellt. Diese Versäumnisse machten es dem Gericht sehr viel leichter.

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