2022-08-18 18:00:11
Diese juristischen Probleme bringt das "Selbstbestimmungsgesetz" Durch das geplante "Selbstbestimmungsgesetz" soll es für die Änderung des Geschlechtseintrags keinerlei Hürden mehr geben – dafür mit erheblichen Konsequenzen, bspw. bei
Polizei-Einstellungstests und Sport-Abiturprüfungen. Die Bundesregierung schweigt bislang dazu.
Auch die Unterbringung von Häftlingen wird erschwert. René Müller, Vorsitzender des Bundes der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands, fordert: "Wenn Gefangene, die biologisch männlich sind, sich juristisch als Frau eintragen lassen,
sollten die nicht in den Frauenbereich. Denn dann steigt die Missbrauchsgefahr, und es kann sogar passieren, dass Häftlinge schwanger werden.
Die Trennung von Männern und Frauen im Gefängnis sollte nach dem biologischen Geschlecht erfolgen, nicht anhand des juristischen Geschlechts".
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