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Einrichtungsbezogene Nachweispflicht – demnächst Abschied durc | DasOrakel

Einrichtungsbezogene Nachweispflicht – demnächst Abschied durch die Vordertür und maskierter Wiedereinzug durch die Hintertür?

In diesem Gastbeitrag erklärt die ehemalige Anwältin „Margot Lescaux“, was ein Gesetzentwurf der Bundesregierung für Konsequenzen haben könnte, über den im September abgestimmt werden soll. Auf dem Papier ist es zwar keine Impfpflicht – in der Praxis allerdings schon. Er hat das Potenzial unsagbares Leid zu bringen. Ungeimpfte dürften beispielsweise ihre Angehörigen in Pflegeheimen nicht mehr besuchen. Die Pflegekasse könnte Ungeimpften die Kostenübernahme für „Pflege daheim“ verweigern. Eine Neueinstellung oder eine Ausbildung im Gesundheitswesen könnte Ungeimpften versagt werden. Was Ende 2022 aufgehoben werden sollte, kommt vielleicht noch härter 2023 wieder.

„Träte dieses Gesetz so in Kraft, dann bräuchte es gar keine einrichtungsbezogene Impfpflicht mehr. Es wird alles an die Einrichtungen delegiert. Für diesen Teilbereich des Gesundheitswesens würde die Impfpflicht manifestiert und verstetigt, Ohne, dass es eine wäre. Sie erinnern sich noch: Man kann den Beruf wechseln. Sagt das Bundesverfassungsgericht.
Manifestiert und verstetigt werden auch die Zustände, die in den letzten zwei Jahren Leid über unzählige Menschen gebracht haben, denen der Besuch von bzw. bei ihren lieben Menschen verwehrt wurde.
Wenn wir es nicht verhindern.“ - Margot Lescaux

Gastbeitrag auf dem corona-blog.net
https://corona-blog.net/2022/07/28/einrichtungsbezogene-nachweispflicht-demnaechst-abschied-durch-die-vordertuer-und-maskierter-wiedereinzug-durch-die-hintertuer/

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