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Richter vor Gericht, weil er Corona-Maskenpflicht an zwei Schu | Corona

Richter vor Gericht, weil er Corona-Maskenpflicht an zwei Schulen aufgehoben hat

via www.tag24.de

Der Mann stehe im Verdacht, sich mit seiner damaligen Entscheidung der Rechtsbeugung schuldig gemacht zu haben, hieß es vom Landgericht vor Beginn der Hauptverhandlung: "Der Angeklagte soll im einstweiligen Anordnungsverfahren und anschließenden Hauptverfahren die richterliche Unabhängigkeit aus sachfremden Erwägungen missachtet haben."
Der Familienrichter hatte 2021 in einem von ihm verfassten Beschluss mit einer einstweiligen Anordnung verfügt, dass Kinder an zwei Schulen in Weimar entgegen des damals geltenden Hygienekonzepts des Bildungsministeriums keine Corona-Masken im Unterricht tragen müssten. Inzwischen ist das Urteil durch Folgeinstanzen aufgehoben worden.
Der Angeklagte habe gar keine Zuständigkeit für die ihm vorgelegte Frage gehabt, entschied zum Beispiel das Thüringer Oberlandesgericht. Die gerichtliche Kontrolle von staatlichen Anordnungen zu Corona-Schutzmaßnahmen obliege "allein den Verwaltungsgerichten."


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