Get Mystery Box with random crypto!

  BEWÄHRUNGSSTRAFE IN BAYERN Besitz von Kinderpornografie sei | Bleib Stark 🤜🤛

 
BEWÄHRUNGSSTRAFE IN BAYERN
Besitz von Kinderpornografie sei „Identitätsfindung“ – mildes Urteil für Transfrau

Weil 70 Dateien mit kinderpornografischem Inhalt im Besitz einer Transfrau festgestellt wurden, musste sich der 52-Jährige vor Gericht verantworten. Das erkannte in dem Besitz aber eher den Prozess der „Identitätsfindung“ und verkündete ein eher mildes Urteil.

Obwohl über 70 Dateien mit kinderpornografischem Inhalt bei einer Transfrau festgestellt wurden, kam die 52-Jährige glimpflich davon, berichten die Nürnberger Nachrichten.

In einer Schöffensitzung legte Jürgen Kämmerer (Name geändert), der heute Beate heißt, abstruse Gründe für den Besitz des Materials dar.

Doch die vorsitzenden Richter des Amtsgericht Hersbruck folgten den Ausführungen der Transfrau und erklärten, die 52-Jährige habe das kinder- und jugendpornografische Material nicht zur Stillung eines sexuellen Verlangens besessen.
2021 wurden bei Jürgen Kämmerer (vor seiner „Transition“) zahlreiche Bilddateien gefunden, bei denen es sich um „Posingbilder im teil bekleideten Bereich, aber in deutlich sexualisierter Form“.

Ein als Zeuge geladener Polizist brachte es bei der Anhörung dann auf den Punkt: Es handelte sich um explizite kinderpornografische Inhalte. „Nackte Genitalien und sexuelle Handlungen“ seien zu sehen, so beispielsweise ein minderjähriges Mädchen beim Oralverkehr.
Werbung
Kämmerer gab zwar den „Mist“ zu, betonte aber, das Material sei ein „Teil ihrer transsexuellen Geschichte“.

Kämmerer betonte, sich schon im Kindesalter als Frau gefühlt zu haben, sei in den schwierigen Verhältnissen eines Kinderheims aufgewachsen und wollte mit dem Material sozusagen etwas nachholen. Selber Geschlechtsverkehr mit Minderjährigen ausführen, das möchte Kämmerer aber nicht und sagte: „Es tut mir aufrichtig leid.“

Weil die Transfrau ein Geständnis ablegte und Reue zeigte, bewerteten die Staatsanwältin Kämmerers Entwicklung grundsätzlich als positiv und merkte an, die Bilder hätten ja nicht zur Befriedigung pädophiler Interessen gedient, sondern seien für die „Identitätsfindung“ der Transfrau wichtig gewesen.

Nur die schiere Masse der Dateien, die zudem auf verschiedenen Geräten verteilt gespeichert wurden, kreidete die Staatsanwältin an und erklärte, darin ein Indiz für das Verlangen der Transfrau zu erkennen, die Bilder überall abrufbar bereitzuhalten.

Der vorsitzende Richter sprach letztlich eine Strafe von einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung aus.

Quelle