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«Es darf nicht geimpft werden, wenn der Grund soziale Teilhabe | Bleib Stark 🤜🤛

«Es darf nicht geimpft werden, wenn der Grund soziale Teilhabe ist»

Diese Aussage befindet sich seit September 2021 auf der Website der deutschen Bundesregierung. Soziale Teilhabe sei zum Beispiel: «auf eine Feier gehen, an einer Veranstaltung teilnehmen, in den Urlaub fahren».

Weltweit wurden Menschen während der Corona-«Impfkampagne» von ihren Regierungen zur experimentellen Spritze genötigt. Wer sich weigerte, verlor seinen Job oder wurde vom sozialen Leben ausgeschlossen.
Man denke an staatliche Regelungen wie 2G, 2G plus plus oder 3G, die Impffreien den Zugang zu Gastronomiebetrieben, öffentlichen Veranstaltungen oder Geschäften verwehrten. Ausgenommen davon waren nur Geschäfte zur «Deckung des täglichen Bedarfs». Wer nicht nachweisen konnte, dass er geimpft, genesen oder getestet war, wurde diskriminiert. Auch Reisen war für ihn tabu.

Quelle