2022-07-30 15:01:49
Das Urteil über das Gratulieren zum Hijri-Neujahr
Die Frage:
Was ist das Urteil über das Gratulieren zum Hijri-Neujahr, indem man sagt: „Kullu ‘Aamin wa Antum bi Khair.“. Oder indem man um Segen betet, oder eine Nachricht sendet, indem man für den Empfänger um Gutes und Segen im nächsten Jahr betet.
Die Antwort:
Alles Lob gebührt Allah
Schaikh Muhammad ibn Salih Al-‘Uthaimin - möge Allah ihm barmherzig sein - wurde über das Urteil des Gratulierens des Hijri-Neujahres befragt und was derjenige, dem gratuliert wird, darauf antworten soll.
Er - möge Allah ihm barmherzig sein - antwortete:
„Wenn dir jemand gratuliert, dann antworte ihm, aber beginne damit bei keinem. Dies ist das Richtige bzgl. dieser Angelegenheit. Wenn dir jemand beispielsweise sagt: 'Wir gratulieren dir für dieses neue Jahr.' Dann sagt: 'Möge Allah dir mit Gutem gratulieren und dieses Jahr zu einem guten und segensreichen machen.' Aber du sollst damit nicht anfangen, denn ich kenne nichts, was von den Altvorderen überliefert wurde, dass sie sich für das neue Jahr gratulierten. Vielmehr sollt ihr wissen, dass die Salaf den Monat Muharram erst im Kalifat von ‘Umar ibn Al-Khattab, möge Allah ihm barmherzig sein, als Jahresbeginn nahmen.“
Schaikh ‘Abdulkarim Al-Khudair sagte über das Gratulieren zum Beginn des Neujahrs:
„Wenn man für den Muslim allgemeine Bittgebete spricht und die Person keinen (speziellen) Gottesdienst erzielt, indem er dies zu Anlässen wie Festtage ausspricht, so besteht darin kein Problem, besonders wenn man aus Liebe gratuliert und Freude im Gesicht des Muslim zeigt."
Imam Ahmad - möge Allah ihm barmherzig sein - sagte: „Ich beginne nicht mit dem Gratulieren. Aber wenn jemand mir zuerst gratuliert, dann antworte ich darauf, da es eine Pflicht ist, den Gruß zu erwidern. Aber als Erster zu gratulieren, gehört weder zu einer Sunnah, die angeordnet wird, noch zu etwas, was verboten wird.“
Islam Q&A
https://islamqa.info/ge/21290
https://islamqa.info/ge/7002
17 views12:01