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Bei dem ersten Prozess gegen Prof. Drosten wg Schadensersatz f | ❌Corona Untersuchungs Ausschuss

Bei dem ersten Prozess gegen Prof. Drosten wg Schadensersatz für ein Unternehmen hat Rechtsanwalt Füllmich heute, Dienstag, den 9.11.21 folgendes erlebt:

"In dem heutigen Termin zur mündlichen Verhandlung in Sachen Green Mango versus Prof. Drosten (Green Mango = Karaoke-Bar, Eigentümer war schon zwei mal im Corona Ausschuss und hat RA Füllmich von seiner Verschwiegenheitspflicht befreit) war davon auszugehen, daß sich entweder zeigen würde, daß der Rechtstaat doch noch ganz oder teilweise Lebenszeichen zeigt, oder sich zeigen würde, daß er vollständig auf Regierungs-Linie gebracht worden ist (bzw. auf die Linie derjenigen, die sich dieser Regierung bedienen, um ihre Ziele umzusetzen). Wie zu erwartet war, zeigte sich Letzteres:

Eine Gruppe von ca. 30 bis 40 an dem Verfahren interessierten Menschen, d.h.: die Öffentlichkeit, wollten der Verhandlung beiwohnen. Allerdings wurden nur 7 Personen als Zuschauer zugelassen. Bewacht wurde der Gerichtssaal von 3 Sicherheitsbeamten; offenbar waren – völlig grundlos, wie die Tatsache belegt, daß vollkommen „normale“ Menschen zuschauen wollten - vom Gericht kriegsähnliche Zustände befürchtet worden.

Nach dem Eintreten in den Gerichtssaal, während ich noch Akten und Robe auspackte, wies mich der Vorsitzende Richter darauf hin, daß ich eine Maske zu tragen hätte (die beiden Drosten-Anwälte trugen jeweils FFP 2-Masken). Ich erläuterte ihm, daß ich über ein Maskenattest verfüge. Daraufhin erklärte mir der Vorsitzende Richter, daß er so etwas nicht anerkenne, er habe hier das Hausrecht und ich müsse eine Maske tragen. Ich erklärte ihm sodann die Rechtslage, nämlich: dies stelle einen Fall der Nötigung dar, dem ich mich nicht beugen würde. Ich würde mich nicht auf seine Anweisung hin selbst an der Gesundheit beschädigen und könne, wenn er dabei bleiben würde, meine Mandantin nicht anwaltlich vertreten. Da ich somit den Gerichtssaal verlassen mußte, forderte der Vorsitzende Richter – wie mir Zuschauer später berichteten – den gegnerischen Anwalt auf, ein Versäumnisurteil gegen meine Mandantin zu beantragen, was dieser natürlich gern tat, so daß der Vorsitzende das entsprechende Versäumnisurteil verkünden konnte.

So etwas geschieht, wenn die Partei, hier: Der Anwalt, nicht vor Gericht erscheint. Dagegen werden wir nun Einspruch einlegen, so daß alles wieder von vorn beginnen wird.

Erstaunlicherweise nahm der Vorsitzende Richter, wie mir im Saal verbliebenen Zuschauer nachträglich berichteten, zu Protokoll, daß er ja mein Attest (was er sich nicht einmal hatte zeigen lassen) nicht überprüfen könne.

Es fragt sich also, was sein wirkliches Problem ist: Glaubt er nun aus eigener Machtvollkommenheit (er habe hier das Hausrecht) meiner Mandantin den Anspruch auf rechtliches Gehör verweigern zu können, indem er ihren Anwalt ausschaltet, so daß Drosten mit seiner, des Vorsitzenden Hilfe, quasi automatisch einen (wenngleich nur Etappen-) Sieg erringen konnte? Oder glaubt er wirklich, daß er befugt sei (zudem offenkundig als medizinischer Laie) mein Attest in irgendeiner Weise zu überprüfen?

Offensichtlich, das zeigt jedenfalls dieser Protokolleintrag, war er nun stark verunsichert, ob das, was er sich da vor Beginn der mündlichen Verhandlung geleistet hatte, mit rechtsstaatlichen Anforderungen in Einklang zu bringen ist.

Ggf. werden wir auch Strafanzeige wegen Nötigung und aller anderen in Betracht kommenden Delikte erstatten, auch Rechtsbeugung kommt hier in Betracht. In jedem Falle werden wir einen Befangenheitsantrag stellen müssen. Denn auch ein objektiver Beobachter des Geschehens wird aus dem Gesamtgeschehen mindestens den starken Verdacht mitnehmen, daß meine Mandantin in diesem Rechtsstreit gegen Drosten vor diesem Gericht aus folgenden Gründen nicht mehr mit einem fairen Verfahren rechnen kann:

Teil 2 kommt noch