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ARMINIUS ERBEN - SONDERBERICHT Wird Russland den 2+4-Vertrag | Arminius Erben Kanal

ARMINIUS ERBEN - SONDERBERICHT

Wird Russland den 2+4-Vertrag kündigen?

TEIL 2/3

Wenn das keine Vorbereitung für einen Angriffskrieg sein soll, dann weiß ich nicht, was es sonst sein könnte.
Warum wohl hat Merkel am 1. Januar 2017 den § 80 StGB nahezu unbemerkt von der Öffentlichkeit streichen lassen? Was sagte dieser Paragraph?
„Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.“ Allerdings fand der Artikel 26 Absatz 1 des Grundgesetzes nie Berücksichtigung. Er lautet nach wie vor: „Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.“

Das Grundgesetz ist Bestandteil der 2+4-Verträge
Angesichts dessen ist es verwunderlich, dass sich Merkel noch nicht vor einem Gericht verantworten muss. Und nein, die Streichung am 1. Januar 2017 entlastet Merkel nicht, denn das Minsk-Abkommen wurde Jahre vorher von ihr hinterhältig aufgesetzt. Nun ist es zwar so, dass dieser § 80 nicht direkt mit den 2+4-Verträgen zusammenhängt, aber der Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes existierte damals schon und ist so, wie das Grundgesetz selbst, Teil der Grundlagen für diesen Vertrag. So steht die Frage im Raum, ob auch das ein Grund dafür ist, dass Deutschland bis heute die 1990 versprochene neue Verfassung nicht bekommen hat. Was wären die Folgen gewesen, wenn diese Passus nicht mehr in der Verfassung aufgenommen worden wären? Hätte das die Gültigkeit der 2+4-Verträge infrage gestellt? So, wie eben jetzt die Missachtung dieser Grundgesetzpassagen.
Doch gehen wir weiter. Ganz offen wird gerade darüber diskutiert, die BRD atomar zu bewaffnen. Allein diese Diskussion ist eine klare Missachtung der Passage des 2+4-Vetrags, die sagt, dass Deutschland für alle Zeiten auf die Beschaffung atomarer, biologischer und chemischer Waffen verzichtet. Gibt es eine alternative Interpretation für „alle Zeiten“? Mir ist keine bekannt. Doch es geht noch deutlicher. Erinnern wir uns nochmals: Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik erklärten völkerrechtlich verbindlich, dass das vereinte Deutschland "keine seiner Waffen jemals einsetzen wird, es sei denn in Übereinstimmung mit seiner Verfassung und der Charta der Vereinten Nationen".

Rechtsakrobatik kann nicht helfen
Hierzu gibt es sicherlich wieder rabulistische Interpretationen. Die können aber angesichts der Realität nicht stichhaltig sein. Es wird zwar immer betont, dass man keine Verantwortung dafür hat, wofür Kiew die gelieferten Waffen einsetzt, aber der einfache Fakt bleibt, dass es eben deutsche Waffen sind, die gegen Russland eingesetzt werden. Dazu gibt es schon eine Stellungnahme des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags aus dem April 2022. Darin wird ausgeführt, dass Deutschland den Waffenstillstand mit Russland bricht, wenn hier Soldaten der Ukraine ausgebildet werden. Und genau das ist es, was Deutschland von allen anderen Ukraine-Unterstützern unterscheidet.
Deutschland lebt im Zustand des Waffenstillstands nicht nur mit Russland, sondern auch mit den anderen Alliierten. Altkanzler Schröder hat wohl seinen Parteigenossen Scholz darüber aufgeklärt und das erklärt, warum letzterer mit Waffenlieferungen so zögerlich war, bis er seine Befehle aus Washington doch erfüllen musste. Aber mit der Lieferung von Taurus-Flugkörpern wäre der Tatbestand endgültig erfüllt, dass russisches Mutterland mit deutschen Waffen angegriffen wird. Nehmen wir dazu noch die unmissverständliche Ansage unserer Außenministerin. Sie sagte, sie wolle Russlands Wirtschaft ruinieren und Deutschland befände sich im Krieg mit Russland.

@arminius_erben

Teil 3/3