2023-01-17 22:59:38
ACHTUNG: Ab 24.1.2023 dürfen viele Lebensmittel als Zutat "Pulver der teilweise entfetteten Hausgrille" als Novel Food enthalten EU-Kommission erteilt die Zulassung trotz Bedenken der Lebensmittelbehörde in Bezug auf das Allergierisiko Teil II
Bei der
Kennzeichnung der betreffenden Lebensmittel muss lediglich der Hinweis aufgebracht werden, dass
"
diese Zutat bei Verbrauchern, die bekanntermaßen gegen Krebs- und Weichtiere und Erzeugnisse da
raus sowie gegen Hausstaubmilben aller
gisch sind, allergische Reaktionen auslösen
kann".
Nochmals die Frage:
Weshalb entscheidet sich die EU-Kommission GEGEN einen Warnhinweis, der die Sicherheit der Verbraucher erhöht, indem die Hausgrille als potentielles Allergen gekennzeichnet wird Warum setzt sie die EU-Verbraucher einem möglichen Allergierisiko aus, ohne sie darüber ausdrücklich zu informieren Das Bundesamt für Risikobewertung, BfR, hat bereits im Jahr 2007 anlässlich einer Studie zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Deutschland festgestellt:
"
Allein 40,8 % der in der Studie zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Deutschland (KIGGS) 1 untersuchten Kinder wiesen, gemessen an spezifischen IgE-Antikörpern gegen Nahrungs- und inhalative Antigene, eine Sensibilisierung gegen mindestens ein Allergen auf. Gegenüber Nahrungsmitteln sind 20,2 % der Kinder und
Jugendlichen sensibilisiert."
Ich denke, jeder findet auf diese Frage seine individuelle Antwort.
Allergiegefährdeten Menschen kann daher nur empfohlen werden, bei den nachfolgend aufgeführten Lebensmitteln ab dem 24.1.2023 das Etikett besonders gründlich auf die Zutatenangabe "Acheta Domesticus" zu durchforsten
Das Pulver der teilweise entfetteten Hausgrille ist als Zutat für die Verwendung bei folgenden Lebensmitteln ab dem 24.1.2023 zugelassen:
-
Mehrkornbrot und -brötchen,
Crackern und
Brotstangen,
Getreideriegeln,
-
trockenen Vormischungen für Backwaren,
Keksen,
- Erzeugnissen aus Teigwaren,
-
Soßen,
-
verarbeiteten Kartoffelerzeugnissen,
- Gerichten auf Basis von Leguminosen und Gemüse,
- Pizza,
- Molkenpulver,
- Fleischanalogen,
- Suppen und Suppenkonzentraten oder -pulver,
- Snacks auf Maismehlbasis,
- bierähnlichen Getränken,
- Schokoladenerzeugnissen,
- Nüssen
- Ölsaaten,
- Snacks außer Chips sowie
- Fleischzubereitungen.
Guten Appetit Ich lausche im Sommer lieber dem Zirpen der Grillen, als sie zu verspeisen!!
Das Pulver der teilweise entfetteten Hausgrille stammt
für die nächsten 5 Jahre ausschließlich von folgendem Hersteller aus Vietnam:
https://www.cricketone.asia/
"Classic Protein for a Modern World"
"Partnering for a Sustainable World"
Rechtsanwältin Dr. Brigitte Röhrig
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