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Rechtsanwalt Ulbrich: „Verjährung von Schadensersatzansprüchen | Anwälte-für-Aufklärung

Rechtsanwalt Ulbrich: „Verjährung von Schadensersatzansprüchen droht Ende des Jahres"

Ansprüche gem. § 84 Arzneimittelgesetz verjähren in 3 Jahren. Daher droht am 31.12.2024 die Verjährung für alle Impfschäden von Impfungen aus 2021, bei denen die Schäden auch schon im Kalenderjahr 2021 zu verzeichnen waren.

Thema heute: „ACHTUNG! VERJÄHRUNG DROHT!!"

Der Schadensersatzanspruch des § 84 AMG verjährt in drei Jahren. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem der Impfgeschädigte den Impfschaden als solchen erkannt hat und vom Schädiger, also dem Impfhersteller Kenntnis hat.
Die Ansprüche wegen einer im Kalenderjahr 2021 erfolgten Impfung könnten daher bereits mit Ablauf des 31.12.2024 in Deutschland verjähren.

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