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Bundesverfassungsgericht gibt auch Hinweis zu allgemeiner Impf | Anwälte-für-Aufklärung

Bundesverfassungsgericht gibt auch Hinweis zu allgemeiner Impfpflicht

Das Bundesverfassungsgericht (in Twitter nannte es jemand Bundesabendessengericht) hat in der heute veröffentlichten Entscheidung vom 10. Februar 2022 sich implizit auch zur allgemeinen Impfpflicht geäußert. Das Gericht hat nämlich zu den Wirkungen der Injektion das Folgende festgestellt:

"Kommen Betroffene der ihnen in § 20a Abs. 2 Satz 1 IfSG auferlegten Nachweispflicht nach und willigen in eine Impfung ein, löst dies körperliche Reaktionen aus und kann ihr körperliches Wohlbefinden jedenfalls vorübergehend beeinträchtigen. Im Einzelfall können auch schwerwiegende Impfnebenwirkungen eintreten, die im extremen Ausnahmefall auch tödlich sein können (vgl. Sicherheitsbericht des Paul-Ehrlich-Instituts vom 7. Februar 2022 – Verdachtsfälle von Nebenwirkungen und Impfkomplikationen nach Impfung zum Schutz vor COVID-19 seit Beginn der Impfkampagne am 27. Dezember 2020 bis zum 31. Dezember 2021 – S. 5, 8 f., 28 ff.). Eine erfolgte Impfung ist auch im Falle eines Erfolgs der Verfassungsbeschwerde irreversibel."

Damit sagt der Senat, dass eine Impfpflicht ein potenziell tödlicher staatlicher Zwang ist. Das ist ein Hinweis auf Art. 1 Abs. 1 GG:

"Die Würde des Menschen ist unantastbar."

In der Entscheidung zum Luftsicherheitsgesetz hat das damalige Bundesverfassungsgericht im Jahr 2006 entschieden:

"Dem Staat ist es im Hinblick auf dieses Verhältnis von Lebensrecht und Menschenwürde einerseits untersagt, durch eigene Maßnahmen unter Verstoß gegen das Verbot der Missachtung der menschlichen Würde in das Grundrecht auf Leben einzugreifen. Andererseits ist er auch gehalten, jedes menschliche Leben zu schützen. Diese Schutzpflicht gebietet es dem Staat und seinen Organen, sich schützend und fördernd vor das Leben jedes Einzelnen zu stellen; das heißt vor allem, es auch vor rechtswidrigen An- und Eingriffen von Seiten Dritter zu bewahren (vgl. BVerfGE 39, 1 <42>; 46, 160 <164>; 56, 54 <73>)."

Jedes einzelne Leben hat den gleichen Wert. Der Staat darf nicht das Leben eines Menschen aktiv gefährden, um das Leben eines anderen Menschen zu retten. Eine solche Entscheidung als gesetzliche Entscheidung würde die Basis unseres gesellschaftlichen Zusammenseins vollständig zerstören.

Gibt das Bundesverfassungsgericht mithin zu, dass Injektionen mit mRNA-Stoffen tödlich sein können, kann niemand (!) dazu gezwungen werden, dies an sich und in sich zu dulden.

In Bezug auf die einrichtungsbezogene Impfpflicht hat sich das Gericht eines Tricks bedient, der mEn gegen die Grundrechtecharta der EU und den Nürnberger Kodex verstößt. Das Gericht hat erklärt, dass ein "kurzfristiger" Arbeitsplatzverlust oder der Verlust der beruflichen Betätigungsmöglichkeit - bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache - nicht so schwerwiegend sei.