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2G-Regel an Unis in BW bleibt trotz Urteil https://t.me/RAS | Anwälte-für-Aufklärung

2G-Regel an Unis in BW bleibt trotz Urteil

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Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim hatte die 2G-Regelung, die nur Geimpften und Genesenen Zugang erlaubt, nach Angaben vom Freitag vorläufig außer Vollzug gesetzt. Das Wissenschaftsministerium werde noch am Wochenende die vom VGH geforderten Präzisierungen in der Corona-Verordnung Studienbetrieb vornehmen, teilte das Ministerium mit. "In der Sache bleibt die Regelung unverändert: Es bleibt bei 2G für den Präsenzbetrieb an den Hochschulen in der Alarmstufe II."

(Quelle swr.de)

Es ist das alte Problem:

Durch Verordnungen können die Landesregierungen schnell reagieren und anpassen.

Was nicht passt, wird eben passend gemacht.

Gerichtliche Kontrolle wird, wenn sie denn überhaupt einmal stattfindet, ad absurdum geführt.