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'Es ist verfassungswidrig“ – Staatsrechtler rügen Regeln für D | Anwälte-für-Aufklärung

"Es ist verfassungswidrig“ – Staatsrechtler rügen Regeln für Demonstrationen

"Staatsrechtler kritisieren die Regeln für Demos in Sachsen und Thüringen, wo aktuell Proteste nur ortsfest und mit maximaler Teilnehmerzahl von zehn beziehungsweise 35 Personen zulässig sind."

https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/es-ist-verfassungswidrig-staatsrechtler-ruegen-regeln-fuer-demonstrationen-a3668297.html?telegram=1

Kommentar: Immer mehr Staatsrechtler kritisieren die unverhältnismäßigen Einschränkungen der Grundrechte und immer mehr Menschen gehen für ihre Rechte auf die Straße und nehmen ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit wahr.

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