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Freispruch in einer Bußgeldsache Masernimpfnachweis wurde | Anwälte-für-Aufklärung

Freispruch in einer Bußgeldsache

Masernimpfnachweis wurde nicht vorgelegt.
Bußgeld gegen den Vater des Schülers über 500,- € ist rechtswidrig, da Frist zur Vorlage zum Impfnachweis für Schüler, die bereits am 1. März 2020 in der Schule waren, erst am 31.12.2021 abläuft.
Klarer Fall von Rechtsverstoß durch das Gesundheitsamt und die Bußgeldbehörde.

Beate Bahner, Fachanwältin für Medizinrecht,
Autorin des Buches "Corona-Impfung: Was Ärzte und Patienten unbedingt wissen sollten"
Mitglied der Anwälte für Aufklärung
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