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OLG München entscheidet in „CSU-Maskenaffäre“ https://t.me/ | Anwälte-für-Aufklärung

OLG München entscheidet in „CSU-Maskenaffäre“

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Wegen der Maskenaffäre waren bei den CSU-Politikern Sauter und Nüßlein hohe Summen (zwischen 660.000 und 1,23 Mio EUR) in Arrest genommen worden. Die Geldbeträge sollen die beiden Politiker für ihre Vermittlung bei Maskengeschäften kassiert haben. Das Geld wollten sie wiederhaben. Das Oberlandesgericht München gab ihnen recht.

Ihr Verhalten erfülle weder den Tatbestand der Bestechung noch den der Bestechlichkeit von Mandatsträgern.

Dass keine Korruption vorlag begründete das Gericht damit, dass der entsprechende Tatvorwurf voraussetze, dass einem Abgeordneten ein Vorteil als Gegenleistung für eine Handlung bei der Wahrnehmung seines Mandats zugewendet oder versprochen werde. Dies sei hier nicht der Fall gewesen.

Das Gericht erklärte dazu, dass „nach dem eindeutigen Willen des Gesetzgebers“ sich ein Mandatsträger durch die Annahme von unberechtigten Vermögensvorteilen nicht strafbar mache, wenn er – wie in diesem Fall – lediglich die Autorität seines Mandats oder seine Kontakte nutze, um Entscheidungen von außerparlamentarischen Stellen wie Behörden und Ministerien zu beeinflussen.

(Quelle FAZ.de)

Unabhängig von der doch fragwürdigen Begründung des Gerichts ist festzuhalten, dass rein politisch weiteren Vorgehensweisen dieser Art Tür und Tor geöffnet ist. Denn es ist absolut abzulehnen, wenn ein Abgeordneter „die Autorität seines Mandats oder seine Kontakte nutzt, um Entscheidungen von außerparlamentarischen Stellen wie Behörden und Ministerien zu beeinflussen.“

Dies stellt politischen Machtmissbrauch dar, dem ganz klar aus Gründen der Machtbegrenzung ein (straf)rechtlicher Riegel durch die Änderung der entsprechenden StGB-Vorschriften vorgeschoben werden muss.

Dies wird durch die derzeit im Bundestag sitzenden Parlamentarier sicher nicht geschehen.

Der Bundestag bleibt also ein Selbstbedienungsladen