Gerichtsurteil: Energieversorger bleiben an Preisgarantie gebu | Sollte man wissen
Gerichtsurteil: Energieversorger bleiben an Preisgarantie gebunden
Das Düsseldorfer Landgericht untersagte dem Unternehmen Extra Energie per einstweiliger Verfügung bereits angekündigte Preiserhöhungen. Die gestiegenen Beschaffungskosten für Strom und Gas dürfen nicht auf die Kunden umgelegt werden, wenn die Verträge eine Preisgarantie enthalten. Extra Energie müsse weiter zu den vertraglich vereinbarten Preisen liefern. Das Unternehmen kann gegen die Entscheidung Widerspruch einlegen.
Schneidewindt sagte, sehr viele Energieversorger liebäugelten derzeit mit einem Bruch der Preisgarantie, hätten bislang aber wegen der eindeutigen Gesetzeslage davor zurückgeschreckt.
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