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Staatsanwaltschaft knickt ein - außer Spesen nichts gewesen Fa | Walk to Freedom Hannover

Staatsanwaltschaft knickt ein - außer Spesen nichts gewesen
Fall Bea G. endlich eingestellt

Eigentlich konnte es keinen Zweifel geben. Das Gesundheitszeugnis das die mehrfache Mutter Bea G.
bei der Demo am 29.11.2021 von Grundrechte Paderborn vorgelegt hatte war echt.
Die zum damaligen Zeitpunkt Schwangere wies bei einer Kontrolle anlässlich eines Montagsspaziergangs ein Gesundheitszeugnis vor, das ihr bescheinigte, dass gesundheitliche Gründe dagegen sprächen, dass sie eine - ihre Sauerstoffaufnahme erniedrigende - Maske tragen dürfe. (Noch dazu in freier Luft)

Die weisungsgebundene Paderborner Staatsanwaltschaft wollte das aber anders sehen. Sie verlangte speziell in Paderborn, dass Gesundheitszeugnisse eine Befristung und eine ausführliche medizinische Diagnose enthalten müssten. Davon stand nichts in der damals geltenden Corona-Verordnung, war also "Paderborner Landrecht".
Zu diesem Thema hatte es im Vorweg schon mehrfach Kontroversen mit der Polizei gegeben. Diese berief sich auf Anweisungen der Staatsanwaltschaft.
Die Demo-Anmelder von Grundrechte Paderborn, hatten sich aber schon rückversichert. Mehrere schriftlich eingeholte Auskünfte der zuständigen Ministerien widersprachen der Rechtsansicht der Paderborner Staatsanwaltschaft. Gerade einige Tage bevor Bea G. kriminalisiert wurde erschien auch ein Artikel in der örtlichen Presse, der klarstellte, dass Gesundheitszeugnisse laut damals geltendem Recht keine Merkmale wie Ablauffrist und genaue medizinische Diagnose enthalten müssen.

Trotzdem wurde Bea G. kriminalisiert.
Ihr wurde der Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse nach §279 StGB zur Last gelegt.

Im Strafgesetzbuch heißt es klar: Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr von einem Gesundheitszeugnis der in den §§ 277 (unbefugt ausgestellt) und 278 (unrichtig vom Arzt ausgestellt) bezeichneten Art Gebrauch macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Jeder Jurastudent im 1. Semester konnte erkennen, dass Bea G. das Gesundheitszeugnis nicht "zur Täuschung im Rechtsverkehr" vorgezeigt hatte sondern im Vertrauen darauf dass es sich um ein "richtiges Zeugnis" ihrer behandelnden Ärztin zum Zweck der Befreiung von der (wie sich jetzt herausgestellt hat) wirkungslosen und schädlichen Maskentrage Pflicht.

Selbst wenn man ihrer Ärztin, die man in der Folge mit überfallartiger Hausdurchsuchung, Akten- und Computerbeschlagnahme überzogen hat, nachgewiesen hätte, dass sie ein "falsches" Gesundheitszeugnis ausgestellt habe, hätte man Bea G. niemals mit "Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr" kriminalisieren dürfen.
Sie konnte als Patientin der Ärztin darauf vertrauen, dass das Zeugnis ihrer, sie seit langer Zeit betreuenden Medizinerin, "richtig" war.

Das Ganze hatte also eindeutig von Anfang an keine juristische sondern höchstens politische Grundlagen.
Vielleicht war es der Versuch einer übereifrigen Staatsanwaltschaft sich zu profilieren und "neues Paderborner Recht" zu schaffen"?
Viele Kundige sind der Überzeugung, dass es der Versuch eines Justizministeriums war, auszuloten, was die Demonstranten sich gefallen lassen.
(Paderborn war zum damaligen Zeitpunkt einer der Hostspots der Anti-Corona-Demo-Szene.)

Wie dem auch sei. Bea G. blieb standhaft und ließ es auf den Rechtsweg ankommen.
Heute war die zweite Verhandlung in dieser Sache. Die erste Verhandlung endete damit, dass für viel Geld ein psychiatrisches Gutachten über Bea G. eingeholt werden sollte, was auch geschah ber offensichtlich nicht ausreichte sie zu kriminalisieren?

Inzwischen scheint es sich herumgesprochen zu haben, dass Bea G. und die sie unterstützende Gemeinschaft der Verteidiger der Grundrechte, gegen einen übergriffigen Staat, nicht klein beigeben würden.