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Die Beschaffungskosten für Strom und Gas steigen. Energieverso | Verrückte Zeit

Die Beschaffungskosten für Strom und Gas steigen. Energieversorger sind trotzdem an ihre Preisgarantien gebunden. Das hat ein Gericht nun entschieden.
Düsseldorf – Die Energieversorger in Deutschland bleiben an ihre Preisgarantien gebunden. Das hat das Düsseldorfer Landgericht entschieden. Das Gericht untersagte dem Unternehmen Extra Energie per einstweiliger Verfügung bereits angekündigte Preiserhöhungen.

Ganz viele Energieversorger sind geneigt, ins Feuer zu greifen, weil die Beschaffungspreise so hoch sind“, sagte Holger Schneidewindt von der Verbraucherzentrale NRW am Dienstag (30. August). Die rechtliche Lage sei dabei aber ziemlich eindeutig.
Energiepreise steigen: Versorger sind laut Gerichtsurteil an Preisgarantien gebunden
Das Landgericht untersagte dem Unternehmen, die gestiegenen Beschaffungskosten für Strom und Gas auf die Kunden umzulegen, wenn die Verträge eine Preisgarantie enthalten. Extra Energie müsse weiter zu den vertraglich vereinbarten Preisen liefern. Das Unternehmen kann gegen die Entscheidung Widerspruch einlegen.

Viele Energieversorger liebäugelten derzeit mit einem Bruch der Preisgarantie, hätten bislang aber wegen der eindeutigen Gesetzeslage davor zurückgeschreckt, sagte Schneidewindt. (dpa/sne)
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