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Nur mal zwischendurch etwas Rechtliches, auch wenn ich natürli | (R)Evolution Ungeteilt

Nur mal zwischendurch etwas Rechtliches, auch wenn ich natürlich weiß, dass es in einem fehlenden Rechtsstaat kein "Recht" im gewohnten Sinne gibt.
In letzter Zeit hört man immer wieder einige Schlauberger, die glauben, „Spaziergänge“ seien in diesem demokratiefeindlichen System nicht anmeldepflichtig.
JEDE Ansammlung von Menschen – sei es spontan oder geplant – die einem Versammlungscharakter entspricht, ist laut Versammlungsgesetz anmeldepflichtig. Da spielt es dann auch keine Rolle, ob man untereinander einen gewissen Abstand hält. Spätestens dann, wenn es zu Einkesselungen kommt, ist die Versammlung dann für das System dokumentiert.
Man sollte die Menschen nicht unwissend in irgendwelche Fallen schicken. JEDER, der in dieser Zeit aktiv ist, muss wissen, was er macht, warum er dies macht und dass auch mit Konfrontationen gerechnet werden muss.
Wenn jemand zufällig in einer Stadt spazieren geht und in eine Art unangemeldete Versammlung gerät, dann kann ihm sicher kein Vorwurf gemacht werden, solange er sich nicht versammlungstypisch verhält und seine Angaben auch klarstellen, dass er sich nicht gezielt an diesem Ort aufhält und auch kein Teilnehmer von irgendwas ist. Wobei selbst das nicht immer hilft. Also auch keine Fahnen, Transparente, Schilder oder entsprechend bedruckte Bekleidung mit sich führen. Eine anmeldepflichtige Versammlung ist bereits ab lächerlichen 2 Teilnehmern gegeben! Wissen sicher die Wenigsten!
D.h., es sollte sich niemand bei einer Anfrage darauf berufen, sich an einem anmeldefreien Spaziergang beteiligt zu haben! Generell gilt, so wenig wie möglich zu antworten – am besten sogar überhaupt nichts.
Sobald die politische Schutztruppe vor Ort ist und von Straftaten oder unangemeldeten Versammlungen ausgeht, werden i.d.R. Videoaufnahmen zur Beweissicherung angefertigt, erst recht, wenn die Schutztruppe personell in der Überzahl ist.
Folgendes sollte also generell vermieden werden, sobald man versehentlich in eine unangemeldete Versammlung/Spaziergang gerät:
Sich einkesseln zu lassen – d.h. nicht zu langsam fortbewegen und möglichst nicht stehenbleiben!
Sich filmen oder fotografieren lassen, sobald Kameras zu sehen sind. Hier helfen bei schlechter Witterung auch Mütze, Schal usw.
Sich unter Beobachtung in Diskussionen verwickeln lassen, Parolen rufen, mit anderen Versammlungsteilnehmern kommunizieren usw.
Rein rechtlich sind Versammlungen anmelde- aber nicht genehmigungspflichtig. Allerdings hat man extra dafür das sog. „Infektionsschutzgesetz“ erfunden, welches alle Grundrechte – inkl. das Versammlungsrecht einschränkbar macht oder gar gänzlich außer Kraft setzt. D.h. alleine schon das Nichttragen von sinnlosen Masken, sog. Abstandsverstöße usw. könnten verfolgt werden.
Eine Sondersituation wäre diese, dass man sich auf dem Weg zu einer tatsächlich angemeldeten und nicht verbotenen Versammlung befindet. Da können dann natürlich auch versammlungstypische Hilfsmittel mitgeführt werden.
Wer all dies weiß, kann sich auch entsprechend schützen und somit muss das auch entsprechend kommuniziert werden. Angst ist in dieser Zeit ein falscher Ratgeber aber gesunde Vorsicht elementar.
Je mehr Menschen auf der Straße sind, umso schneller lässt sich der Wahnsinn stoppen. Seid schlauer als die Anderen, aber lasst es euch nicht anmerken. @MarcoKurz