2019-11-09 15:04:26
#Masāil
FriedensverträgeEs gibt drei Formen von Friedensverträgen mit den Kuffār:
1. Adh-Dhimmah.
Hier wird einem Kāfir Sicherheit seitens des Imāms (Herrscher der Muslime) gewährt, sodass er in Frieden im Land der Muslime leben darf, und er muss im Gegenzug die Jizyah zahlen. Dieser Vertrag kann laut der Madhhab nur Ahl al-Kitāb (Juden und Christen) und Majūs (Feueranbeter) angeboten werden. Wenn einer von ihnen den Islām nicht annehmen will, jedoch die Jizyah zahlen will, so muss dies von ihm angenommen werden.
2. Al-Hudnah.
Dies ist ein Friedensvertrag, welchen der Imām abschließt mit einem Kāfir-Staat. Dieser Vertrag darf jedoch nicht auf unendlich abgeschlossen werden, sondern muss eine bestimmte Zeit haben, nach welcher er abläuft.
3. Al-Amān.
Dies ist eine Sicherheitsgewährung eines Muslims, welche er einem Kāfir gewährt, sodass ihn niemand etwas tun darf. Bspw. will ein Kāfir in das Land der Muslime eintreten für einen Handel oder um vom Islām zu hören, und ein Muslim gewährt ihm Sicherheit, sodass er sagt: "Dieser Kāfir steht unter meinem Schutz, so tut ihm nichts Übles!"
Diese Sicherheitsgewährung darf max. 10 Jahre andauern.
(siehe Fiqh al-'Ibādāt von Sh. 'Āmir Bahjat)
t.me/Umdah
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