Bereits nach einem Verstoß wird man für zwei Wochen ausgeschlossen.
Eine schier unglaubliche Regelung, mit der in BW das Grundrecht auf Bildung mit Füßen getreten wird.
Rechtlich dürfte es bereits nicht zu halten sein, dass die „2G-Studenten“ exmatrikuliert werden können, da Ihr Status ja zum Zeitpunkt des „Verstoßes“ feststeht und das jederzeit nachweisbar ist.
Das ist ungefähr so, als würde man den Führerschein bei einer Verkehrskontrolle dreimal vergessen und anschließend die Fahrerlaubnis verlieren. Absurd !
Zudem erhöht das natürlich den Druck auf die Ungeimpften noch mehr als sowieso schon. Diese sollen sich bloß nicht mehr in die Uni trauen und werden jetzt offen an den Pranger gestellt.
Unfassbar, was sich die (grüne) Politik so alles einfallen lassen.
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