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In den beiden Wehrbeschwerdeverfahren von zwei Bundeswehrsolda | Stop 5G deutsch🇨🇭🇦🇹🇩🇪

In den beiden Wehrbeschwerdeverfahren von zwei Bundeswehrsoldaten gegen die Impflicht bei der Bundeswehr geht es am 6.7. und 7.7.2022 weiter.

Wir gehen aus vielen Gründen auch davon aus, dass das Gericht zum Abschluss kommen möchte und schon am 6.7., spätestens am 7.7. eine Entscheidung verkünden wird.

Eine solche Entwicklung würden wir auch ausdrücklich begrüßen, damit für alle Soldaten und Reservisten in diesem Land endlich Rechtsklarheit herrscht und der massive, unseres Erachtens eindeutig rechtswidrige Druck auf die Soldaten, sich den unbestreitbaren Gefahren dieser mRNA-Injektionen auszusetzen, endlich aufhört.

Die Sachverständige Prof. Dr. Kämmerer hat im Rahmen ihrer Anhörung ein vernichtendes Fazit zu diesen mRNA-Injektionen gezogen.

Informationen hierzu – und auch zu anderen Wahrnehmungen in den letzten beiden Terminen direkt nach Pfingsten (am 7.6. und 8.6.2022) - werden noch veröffentlicht werden.

Wir haben unser Anwälteteam zu diesem Verfahren mittlerweile auch neu aufgestellt, was insbesondere den Vorteil bieten wird, neue wichtige Aspekte, insbesondere zur Gefährlichkeit der mRNA-Injektionen, über neu hinzugekommene Anwälte vortragen lassen zu können.

Aktuell gehören (nur) folgende Juristen zu unserem Team zu diesen Verfahren beim BVerwG:

Prof. Dr. Martin Schwab
Dr. Brigitte Röhrig,
Sven Lausen
Wilfried Schmitz

Wir verweisen abermals auf unsere Webseite, auf der Sie alle Infos zu allen relevanten Aspekten finden:

https://www.covidimpfung-soldaten.de

Unterstützung des Verfahrens durch Schenkung (für Auslagen der sachverständigen Zeugen und der Anwälte) ist nunmehr möglich auf das folgende neu eingerichtete Konto:

E. Fischer
Sparkasse Krefeld
IBAN: DE 38320500000000463703
BIC: SPKRDE33XXX

Wichtig: Verwendungszweck
„Schenkung für Verfahren BVerwG“.

Das Team der Anwälte bedankt sich bei dieser Gelegenheit ganz herzlich bei allen Unterstützern Wir konnten mit den Spenden alle Auslagen aller Beteiligten finanzieren.

Nach Abschluss des Verfahrens werden wir auch transparent offenlegen, in welcher Höhe wir Spenden erhalten haben und wofür wir sie verauslagt haben.