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5G: Abnahme-Messberichte sind Geheimsache. gefunden bei Gigah | Stop 5G deutsch🇨🇭🇦🇹🇩🇪

5G: Abnahme-Messberichte sind Geheimsache.

gefunden bei Gigaherz.ch vom 06.05.2022

Wie Messberichte jetzt landesweit zur Geheimsache erklärt werden. Eine vertrauensbildende Massnahme kantonaler Umweltämter!

Orte mit empfindlicher Nutzung (OMEN), für welche in den Baubewilligungsakten (Standortdatenblättern) ein Strahlungswert von über 80% des Anlagegrenzwertes berechnet worden sind, müssen nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung, spätestens 3 Monate nach Inbetriebnahme einer sogenannten Abnahmemessung unterzogen werden.

Als OMEN gelten nur Innenräume, wie Wohnzimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer, Büros, Ateliers usw. Als Anlage-Grenzwert, wird der jeweils von einer Anlage erzeugte höchst erlaubte Strahlungswert an einem OMEN verstanden. Dieser beträgt, je nach den zu messenden Funkfrequenzen, 4-6V/m (Volt pro Meter). Da es sich in den allermeisten Fällen um gemischte Anlagen handelt, sind dies 5 V/m.

Sehr gut eingefädelt
Abnahmemessungen werden nicht von Amtsstellen durchgeführt, sondern von dazu…

https://urs-raschle.ch/5g-abnahme-messberichte-sind-geheimsache/