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Völlig unverständlich, ja gar alarmierend, ist die Ausnahme vo | Schweizerzeit

Völlig unverständlich, ja gar alarmierend, ist die Ausnahme vom Verhüllungsverbot bei Kundgebungen oder Demonstrationen, wenn diese zur Ausübung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit notwendig seien.

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