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„Da das Infektionsrisiko des Antragstellers wegen der fehlende | Schneckenpost 📢 Infokanal N-Land

„Da das Infektionsrisiko des Antragstellers wegen der fehlenden Impfung wesentlich erhöht sei, sei auch das Übertragungsrisiko erheblich erhöht, argumentierten die Richter.“

Kafkaesk.

https://www.rnd.de/politik/ohne-corona-impfung-taetigkeitsverbot-fuer-zahnarzt-DWEXOFNLWMWWJT6E62A2NYWAII.html

t.me/Rosenbusch