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Remonstrationspflicht: „Hierunter wird die Pflicht des Beamten | rrredaktion

Remonstrationspflicht: „Hierunter wird die Pflicht des Beamten verstanden, Bedenken gegen die Rechtsmäßigkeit dienstlicher Anordnungen unverzüglich bei dem unmittelbaren Vorgesetzten geltend zu machen. Für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte ist diese in $ 63 BBG geregelt“. „Die Remonstrationspflicht hat eine Doppelfunktion – einerseits dient sie der behördeninternen Selbstkontrolle, andererseits dient sie zugleich der haftungs- und disziplinarrechtlichen Entlastung des Beamten bei rechtswidrigen Weisungen.“ Wird die Remonstrationspflicht nicht wahrgenommen bei rechtswidrigen Handlungen, haften die Beamten voll umfänglich selber. Weiterlesen.

Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen: Merkels Sturmkommando, ein Einsatzleiter der Polizei befiehlt seinen Kollegen, „allen aufs Maul hauen“. Man ekelt sich nur noch von solchen brutalen Merkel-Polizisten! Alle unsere Recherchen gehen an unseren Diplomaten, sie gehören alle international angeklagt und in die persönliche unlimitierte Haftung genommen >>> IMG_3259 Einige Ravensburger sind schon mit dabei.

Der Ganze Artikel: http://rrredaktion.eu/lockdown-und-voelkermord-bis-zum-endgueltigen-untergang-die-wichtigsten-meldungen-der-vergangenen-tage-und-wochen-im-ueberblick-teil19/