Sogar die ehemalige Kanzlerin hat schon einmal auf das Recht zum Widerstand gemäß Artikel 20 (4) GG hingewiesen. Also, liebe Landsleute: Lassen wir uns nicht länger von diesen Kriminellen terrorisieren. Wir haben das Recht und die Pflicht zum Widerstand! Kostenlos abonnieren: t.me/kenjebsen 37 views23:32