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Sogar die ehemalige Kanzlerin hat schon einmal auf das Recht z | Rosenheim steht auf - News

Sogar die ehemalige Kanzlerin hat schon einmal auf das Recht zum Widerstand gemäß Artikel 20 (4) GG hingewiesen.

Also, liebe Landsleute: Lassen wir uns nicht länger von diesen Kriminellen terrorisieren. Wir haben das Recht und die Pflicht zum Widerstand!

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