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Urteil im Strafverfahren: 'Wer Deutschland liebt, ist Antisemi | Rechtskampf

Urteil im Strafverfahren: "Wer Deutschland liebt, ist Antisemit"

Nach siebeneinhalb Monaten Prozessdauer hat das LG Dortmund am 30. Mai 2022 fünf Angeklagte zu Geldstrafen wegen Volksverhetzung verurteilt, weil es als erwiesen ansah, dass sie im September 2018 (sic!) während einer Kundgebung die Parole "Wer Deutschland liebt, ist Antisemit" gerufen hätten. Strafbar war das nur aufgrund der Gesamtumstände, u.a. weil es dunkel war, Bengalos gezündet wurden, schwarze Kleidung getragen wurde u.a.. Diesem komplexen Zusammenhang ist das Urteil aber nicht gerecht geworden. Hintergründe erläutert Rechtsanwalt Dr. Björn Clemens.

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