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Zur Überwachung der AfD durch den Verfassungsschutz Das VG Kö | Rechtskampf

Zur Überwachung der AfD durch den Verfassungsschutz

Das VG Köln hat am 08.03.2022 (13 K 326/21) entschieden, dass die AfD mit nachrichtendienstlichen Mitteln vom Verfassungsschutz überwacht werden darf. Denn sie sei ein verfassungsfeindlicher Verdachtsfall. Diese Konstruktion der Überwachung einer politischen Partei und sogar ihrer parlamentarischen Mandatsträger durch einen staatlichen Geheimdienst ist ihrerseits verfassungsrechtlich höchst bedenklich. Daher ist es nur zu verständlich, dass sich die AfD dagegen gerichtlich zur Wehr setzt. Ein politischer Kardinalfehler ist es trotzdem. RA und Fachanwalt f. Verwaltungsrecht Dr. Björn Clemens erklärt im Video, warum.

Dr. Clemens hat als stellvertretender Bundesvorsitzender der Republikaner (2002 - 2006) miterleben müssen, wie die krampfhafte Ausrichtung der politischen Inhalte auf die Vorgaben des VS eine Partei innerlich zerreibt.

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