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Volkslehrer: Verfassungsgericht versagt sich einer Entscheidun | Rechtskampf

Volkslehrer: Verfassungsgericht versagt sich einer Entscheidung

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 17.12.2021 (zugegangen am 05.01.2022) entschieden, die Verfassungsbeschwerde des Volkslehrers gegen seine Verurteilung wegen Volksverhetzung nicht zur Entscheidung anzunehmen. Von einer Begründung wurde "abgesehen". Das ist formalgesetzlich korrekt, aber trotzdem etwas befremdlich. Inhaltlich ging es um eine Äußerung gegenüber Besuchern einer KZ-Gedenkstätte.

Die Beschwerde haben wir hier https://rechtskampf.blogspot.com/2022/01/volkslehrer-nichtabhilfebeschluss-aus.html

ins Netz gestellt. Sie können also selbst beurteilen, wozu das Gericht nichts zu sagen hatte. @rechtskampf