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Grundrechte in Österreich: juristische Neuigkeiten

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Infokanal über juristische Themen in Österreich
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Die neuesten Nachrichten

2021-07-09 16:56:07 Warnung an Ärztinnen und Ärzte

Als Fachanwältin für Medizinrecht und Fachbuchautorin muss ich erneut eine dringende Warnung an alle impfenden Ärzte aussprechen:

Die Corona-Impfung bei Jugendlichen ist nicht indiziert. Denn sie hat keinen Nutzen, da Kinder und Jugendliche nachweislich nicht schwer erkranken und erst recht nicht daran versterben.

Das Risiko der Impfungen ist erheblich, dies zeigen die Berichte über teilweise schwere Nebenwirkungen weltweit. Wenn das Risiko einer Impfung den Nutzen deutlich überwiegt, dann darf nicht geimpft werden - die "Behandlung" ist eindeutig kontraindiziert!

Eine nicht indizierte Behandlung darf vom Arzt niemals vorgenommen werden - selbst bei Einwilligung beider Eltern nicht!

Erst recht können Jugendliche keine wirksame Einwilligung in die Impfung abgeben, da die Impfung keine Routinebehandlung ist (wie etwa Blutabnahme, Zahnspange oder z.B. Aknebehandlung). Es bräuchte angesichts der erheblichen Risiken stets die Einwilligung beider Eltern! Aber auch diese wäre unwirksam, da die Impfung keinen Nutzen hat, aber vielfältige und unbekannte Risiken. Diesen Risiken dürfen Eltern ihre Kinder niemals aussetzen!

Angesichts fehlender Langzeitstudien können Jugendliche die Gefahren und Risiken noch weniger abschätzen als Erwachsene oder gar Ärzte, die um diese Gefahren wissen müssen! Jugendliche können daher nicht wirksam in diese Impfung einwilligen - unabhängig von ihrem Alter, da sie die Tragweite der Entscheidung nicht erfassen können.

Konsequenz: Ärzte dürfen Kinder und Jugendliche nicht impfen. Dies ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs strafrechtlich als eine Körperverletzung anzusehen. Ärzte haften hierfür auch zivilrechtlich persönlich auf Schadensersatz und Schmerzensgeld bei Impfkomplikation und Impfschäden!

Und zwar auch dann, wenn beide Eltern tatsächlich so sorgfältig über alle Aspekte aufgeklärt worden sein sollten, wie die Coronavirus-Impfverordnung dies für Ärzte verpflichtend vorsieht! Denn der Bundesgerichtshof hat gerade bei neuen, nicht anerkannten Behandlungsmethoden sehr strenge Anforderungen an die Aufklärung gestellt.

Die Impfung von Kindern und Jugendlichen ist daher absolutes Hochrisikogebiet für alle impfenden Ärztinnen und Ärzte.

Verantwortungsvolle und redliche Ärzte werden mindestens fünf Jahre abwarten, bis aussagekräftige Langzeitstudien vorliegen.

Beate Bahner, Fachanwältin für Medizinrecht, Autorin von fünf medizinrechtlichen Standardwerken, Mitglied der Anwälte für Aufklärung
727 views13:56
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2021-06-28 18:40:14 BREAKING

Erneut erregt ein Gericht in Portugal [Lissabon] erhebliches Aufsehen in Sachen Corona.

Das erste Mal vor einigen Monaten, als ein Gericht feststellte, dass PCR-Tests ungeeignet sind, um aktive Infektionen sicher festzustellen.

Diesmal ist erneut ein Sensations-Urteil gefällt worden, lediglich 0,9 % der angeblich "verifizierten Coronatoten" starben tatsächlich an Covid-19.

"Durch eine Bürgerpetition wurde ein Gericht in Lissabon gezwungen, verifizierte COVID-19 Sterbedaten zu liefern, berichtet AndreDias.net.

Laut dem Urteil beträgt die Zahl der verifizierten COVID-19-Todesfälle von Januar 2020 bis April 2021 nur 152, nicht etwa 17.000, wie von den Behörden und der Regierung behauptet.

Alle „anderen“ starben aus verschiedenen Gründen, obwohl ihr PCR-Test positiv war."

Quelle: TKP.at

Bitte teilt das überall, Goliath taumelt und wird fallen wenn wir jetzt alles geben!

Du bist #dieBasis
Du bleibst #dieBasis
Der Mensch ist #dieBasis

Bitte abonniert auch sehr gerne meinen Kanal.
t.me/davidclaudiosiber
797 views15:40
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2021-06-16 13:09:15
12 Monate bedingt!
Kurier, 16.06.2021

Wegen Polizeigewalt und Falschaussage bekommt der Polizist, der 2019 den Mann mit dem Kopf unter den Polizeibus gedrückt hat, 12 Monate bedingt.

Gewalt ist keine Lösung, egal auf welcher Seite.

Und: Mitfilmen ist wichtig! Ohne Videos wäre das anders ausgegangen.

Liebe Polizisten: denkt an dieses Urteil bei allen Demos!

Liebe Demonstranten: tragt Powerbanks bei euch und filmt, filmt, filmt!

@alexander_ehrlich
778 views10:09
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2021-05-26 17:08:12 Bescheidbeschwerde an das LVwG NÖ
zu angeblich ungültigen (Maskenbefreiungs-)Attest von Peer Eifler

Nach dem Straferkenntnis der BH Baden entschloss ich mich, diesen Bescheid und mit ihm die gesamte Rechtsgrundlage dessen auf 55 Seiten inklusive Beweismaterial von 457 Seiten anzufechten!

Maskenpflicht im Freien
Maskenpflicht auf Versammlungen
generelle Maßnahmen auf Versammlungen
epidemische Lage nationaler Tragweite
Aussagekraft der PCR
uvm.

Mit 25 Anträgen hat das LVwG NÖ sicherlich einiges in Betracht zu ziehen.
Wir werden sehen, wie es ausgeht!

Die Argumentationen können gerne übernommen oder adaptiert werden, ebenso wie die vorgebrachten Beweismittel!

Zeigen wir den Richtern die Evidenz hinter der Maßnahmenkritik
811 views14:08
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2021-05-15 12:40:37 Es ist ein Lehrstück für eine Verdrehung der Wahrheit durch Systemmedien und Linksradikale - und es lässt sich lückenlos beweisen. Hören, sehen und lesen Sie selbst, bilden Sie sich ein Urteil und verbreiten Sie diese Inhalte weiter.
https://report24.news/presse-schrieb-von-antifa-ab-und-blamiert-sich-blinder-hass-fuehrte-zu-luegenkampagne/?feed_id=2134

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713 views09:40
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2021-05-13 14:55:24 Plädoyer eines Nichtjuristen in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren

Das ist aktiver Widerstand, erzählt es den Richtern, dafür braucht es keinen Anwalt. Auch mit Anwalt steht es jedem frei, seine eigenen Worte zu sprechen. Und je mehr Menschen das tun und je mehr Richter sich das anhören dürfen, desto eher ändert sich etwas.

Das ist Eigeninitiative! Meine Hochachtung!

Das Plädoyer mit folgenden Worten an das Gericht:
„Sie dürfen mich nun verurteilen. Die Geschichte wird mich freisprechen.“
669 views11:55
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2021-05-06 18:25:54
Begründung für den Freispruch
Begründung für die Einstellung der Strafverfahren gegen die im Versicherungsgebäude am 06.03. Festgenommenen!

Auf den Verdacht, sie hätten die Wachmänner des Versicherungsgebäudes verletzt, als sie in dieses - zum Zweck der Flucht - eingedrungen sind, wurden 23 Menschen von der Polizei je 10-12 Stunden auf einer Wache festgehalten.

Die Vorwürfe waren "schwerer Hausfriedensbruch" und "schwere Körperverletzung".
Alle Anklagepunkte wurden fallen gelassen!

Interessant in dem Schreiben ist: "es handelte sich nicht um einen wildgewordenen Mob, der das Gebäude der Wiener Städtischen bewusst stürmte, um dort Körperverletzungen und Sachbeschädigungen zu begehen."

Interessant, welches Bild man hier vorab von den Menschen hat! Ob das mit der Pressemitteilung von Herrn Nehammer zu tun hatte?

Und siehe da, der Wachmann, welcher schwer verletzt war, ist gestolpert!

Wir freuen uns jedenfalls, dass der Fall nun immer weiter aufgeklärt wird!
678 views15:25
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2021-05-04 11:52:45 WICHTIGE STELLUNGNAHME BIS FREITAG !
bestimmt hast du schon von den Plänen der ÖVP-Regierungsspitze gehört, dass Hausdurchsuchungen bei Politiker_innen künftig vorab angekündigt werden müssen. [1] Das hat natürlich einen fahlen Beigeschmack – insbesondere dann, wenn gerade gegen hochrangige Politiker_innen ermittelt wird. Was das bedeutet, können wir uns nach Schredder-Gate und Laptop-Spaziergängen nur zu gut vorstellen! 

Konkret plant das türkise Innenministerium mit Paragraf §112a der Strafprozessordnung eine Gesetzesnovelle, mit der die Justiz zu ihren Gunsten zurechtgebogen werden und Hausdurchsuchungen bei Amtsträger_innen quasi unmöglich gemacht werden sollen. [2] Das wollen wir verhindern!

Noch bis Freitag können alle Bürger_innen online eine Stellungnahme zu dem Gesetzesentwurf abgeben und zeigen, wie groß der Widerstand gegen den geplanten “Vertuschungsparagrafen” ist. Damit unsere Stimmen Gehör finden, wollen wir möglichst viele sein und noch vor Ende der Frist 6.000 Stellungnahmen schaffen. 230 fehlen uns noch. Bitte hilf uns: Schreibe jetzt eine Stellungnahme, warum du dich für saubere Politik und gegen den “Vertuschungsparagrafen” aussprichst – es geht ganz einfach und wir unterstützen dich dabei! 

Jetzt Stellungnahme abgeben!

Vor einigen Wochen sorgte die Hausdurchsuchung bei Finanzminister Gernot Blümel für Wirbel. Mittlerweile wissen wir auch: Ein hoher Beamter im Justizministerium mit ÖVP-Nähe hat Blümel unrechtmäßig per SMS vor der Hausdurchsuchung gewarnt. [3] Das ist ein schwerwiegender Eingriff in unabhängige Ermittlungen. Fälle wie dieser zeigen, wie wichtig es ist, dass Hausdurchsuchungen unabhängig und schnell durchgeführt werden können. Auch namhafte Jurist_innen sind sich einig: Paragraf 112a ist inakzeptabel und droht, den Kampf gegen Korruption zu behindern: „Da könnten schnell Handys oder Laptops in der Donau verschwinden“, so der Verfassungsjurist Heinz Mayer. [4] 

Wir dürfen nicht zulassen, dass die ÖVP unseren Rechtsstaat nach ihren Bedürfnissen umbaut! Zeigen wir Justizministerin Alma Zadić, dem grünen Koalitionspartner und der Opposition, dass der ÖVP-“Vertuschungsparagraf” nicht Gesetz werden darf. Das Parlament muss sich mit den Stellungnahmen, die wir im Zuge des Begutachtungsverfahrens abgeben, beschäftigen. So wird eindeutig sichtbar, wie viele Einwände wir haben und wie groß unser Widerstand gegen die vom ÖVP-Innenministerium angeleierte Gesetzesreform ist. Bitte hilf auch du mit, unsere Entscheidungsträger_innen zu überzeugen, die Novelle zu stoppen und gib noch heute eine Stellungnahme ab: 

Jetzt Stellungnahme abgeben!

Danke, dass du dir die Zeit nimmst. Es sind diesmal vielleicht ein paar Minuten mehr Aufwand, als einen Appell zu unterzeichnen – aber so kommt unser Protest genau dort an, wo er hinmuss.
Liebe Grüße,



Philine für das #aufstehn-Team

PS: Die Angriffe gegen den Rechtsstaat von Kurz und Co dürfen wir nicht hinnehmen. Schon über 26.000 Menschen unterstützen die Petition “Hände weg vom Rechtsstaat” auf "mein #aufstehn" [5], die wir vor wenigen Wochen an die Justizministerin übergeben haben. [6] Jetzt gehen wir noch einen Schritt weiter – und bringen uns direkt in den parlamentarischen Prozess ein, um eine gefährliche Schwächung der Korruptionsbekämpfung zu verhindern. Es geht ganz einfach: Klicke hier, um eine Stellungnahme abzugeben! 


Quellen:
[1] Der Standard, 29.03.2021: Staatsschutzreform: Bedenken gegen Razzia per Amtshilfe
[2] Parlament.gv.at, Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Polizeiliche Staatsschutzgesetz, das Sicherheitspolizeigesetz, das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung 1975 und das Tilgungsgesetz 1972 geändert werden 104/ME
[3] Tiroler Tageszeitung: Auf Pilnacek-Handy Info über Blümel-Hausdurchsuchung | Tiroler Tageszeitung Online
[4] Krone, 04.04.2021: Gesetzesreform könnte Korruptionsjagd behindern
[5] mein.aufstehn.at: "Hände weg vom Rechtsstaat: Geben Sie’s uns schriftlich!"
[6] aufstehn.at/blog, 23.4.2021: Warum wir jetzt den Rechtsstaat schützen müssen
544 views08:52
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2021-05-03 18:55:05

TEILUNGS-AUFRUF

Wer kennt das nicht?

Man sitzt am Samstag Nachmittag gemütlich in einem Park und wird im Stundentakt angezeigt.

Da kann man schon mal die Übersicht verlieren.

Deswegen hier eine kleine Dokumentations-Hilfe für die eigenen Unterlagen.

Ich empfehle im Zweifel von einer Rechtfertigung beim Thema "Abstand" abzusehen und die nette Post vom Gesundheits-Amt abzuwarten.

Ich hoffe, der eine oder andere nützt dieses kostenlose Formular-Service, spendet mir aber etwas als kleine Anerkennung für meine Bemühungen.

Bin ja leider immer noch ein zwangs-pausierter Wirt ohne Anspruch auf Ausschüttung aus Blümels Füllhorn.

AT15 4501 0011 0001 8553
ltd. auf Thomas Pratter
Vielen Dank.
447 views15:55
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2021-03-31 12:42:48 SENSATION: auf dieses Urteil wartet die Welt!!
24.03.2021 - das vernichtende Corona-Politik-Urteil aus Wien

Sieg auf ganzer Linie: Crash, Boom, Bang!!!

Am 24. März urteilte das Verwaltungsgericht Wien über eine Beschwerde der FPÖ gegen die ihrer Ansicht nach grob rechtswidrige Untersagung einer angemeldeten Kundgebung. Das Gericht zerriss in seinem Urteil die Corona-Politik der türkis-grünen Bundesregierung in der Luft. Unter Berufung auf international anerkannte Experten, Studien und die Weltgesundheitsorganisation befand das Gericht, dass die Krankheitsdefinitionen Anschobers falsch und ein PCR-Test zur Covid-19-Diagnostik ungeeignet wäre.

Hier mehr Information: https://report24.news/verwaltungsgericht-wien-anschobers-corona-politik-ohne-basis-pcr-test-ungeeignet/?feed_id=854&_unique_id=6064265c9ed42

#kurzmussweg #södermussweg #merkelmussweg #lockdownmussweg

Wir schaffen das!

Alexander Ehrlich
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