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Kanal Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier

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Beschreibung vom Kanal

„Der Rechtsstaat hat nicht zu siegen, er hat auch nicht zu verlieren, sondern er hat zu existieren.“ (Helmut Schmidt - Bundeskanzler 1974-82)

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Die neuesten Nachrichten

2024-05-02 20:38:52 Zum Verfahren gegen die mutmaßliche Terrorgruppe um Prinz Reuß

Lesenswertes Interview des Strafverteidigers Mohammed aus Anlass des Beginns des „Mammutverfahrens“ gegen die Gruppe die um Prinz Reuß.

Der Kollege schildert sehr anschaulich die rechtlichen Bedenken im Hinblick auf die Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens aus Sicht eines Verteidigers.

Dabei stellt er vor allem die Grundsätze der sog. „Konzentrationsmaxime“, des „gesetzlichen Richters“ sowie die „Waffengleichheit“ in den Mittelpunkt seiner Kritik und erläutert, warum aus seiner Sicht die Gefahr von Verstößen hiergegen besteht.

Zudem gewährt er spannende Einblicke zum Umfang der drei Verfahren in Stuttgart, Frankfurt und München und prognostiziert deren inhaltlichen wie zeitlichen Ablauf.

Eine sachlich fundierte und unaufgeregte Kritik, die in der öffentlichen Darstellung zu diesem rechtshistorischen Verfahren bisher nicht zu vernehmen war.

https://www.stern.de/politik/reichsbuerger-prozess--anwalt-erwartet--mammutverfahren--gegen-gruppe-reuss-34667158.html
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2024-04-30 15:32:52 Verkehrssenatorin tritt zurück

https://t.me/RASattelmaier

Berlins Umwelt- und Verkehrssenatorin Manja Schreiner verliert wegen Fehlern in ihrer Dissertation ihren Doktortitel und will deswegen zurücktreten. Das teilte die CDU-Politikerin nach einem längeren Prüfverfahren mit, um das sie selbst die Universität Rostock nach Plagiatsvorwürfen gebeten hatte. Die Universität habe ihr mitgeteilt, dass sie ihr den 2007 verliehenen Doktorgrad entziehen werde, so Schreiner.

Deshalb habe sie den Regierenden Bürgermeister Kai Wegner um Entlassung aus dem Amt gebeten. "Dies tue ich, um Schaden vom Berliner Senat abzuwenden." Sie habe an keiner Stelle in ihrer Doktorarbeit vorsätzlich getäuscht, so die Politikerin. Schreiner ist Juristin…


(Quelle ntv.de)

Die Aussage, bei ihrer Doktorarbeit nicht „vorsätzlich getäuscht“ zu haben, ist wenig glaubhaft.

Denn als Jurist muss man im Laufe seiner Ausbildung zahlreiche wissenschaftliche Arbeiten verfassen und weiß daher genau, dass man penibel jedes fremde Zitat entsprechend zu kennzeichnen hat.

Der Jurist weiss also (vor allem spätesten bei sei er Doktorarbeit), wie es geht.

Es ist daher schwer darstellbar, dies ohne zumindest bedingten Vorsatz zu unterlassen.

Dennoch gebührt der Senatorin Respekt: Denn sie zieht die einzig richtige Konsequenz und tritt von ihrem Amt zurück. Dies ist in der heutigen Zeit alles andere als eine Selbstverständlichkeit und erscheint angesichts von zahlreichen Affären in Bundesministerien bis hin zur Causa „Cum-Ex“ als eine bemerkenswerte und tatsächlich wohltuende Ausnahme.

Hieran sollten sich einige Kollegen und Kolleginnen von Frau Schreiner ein Beispiel nehmen.

Mein Kanal:

https://t.me/RASattelmaier
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2024-04-27 21:00:26 Der Wegscheider

Heute mit einem Sonderkommentar aus Anlass der österreichischen Bundesstelle für Sektenfragen zur „Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen“

Und auch der deutsche Gesundheitsminister kommt zu Wort…

Herrlich schaurig…

https://www.servustv.com/aktuelles/v/aa60u7m5j476nnz9r319/
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2024-04-23 00:52:40 3. Jahrestag von #allesdichtmachen

Am heutigen 22.April 2024 jährt sich die Künstleraktion #allesdichtmachen zum dritten Mal.

Daher lohnt sich ein Blick zurück auf den Kanal bei YT, der erstaunlicherweise nicht gelöscht ist.

Es folgte eine mediale Vernichtung der Aktion und ihrer Teilnehmer sowie ihrer Initiatoren. Eine schlimme Zeit.

Über die gegen die Künstler gerichtete „verbale Gewalt“, berufliche Nachteile, Drohungen u.v.m, aber auch über den großen Zuspruch berichtet die Schauspielerin Tina-Maria Aigner in der Berliner Zeitung.

Ein lesenswerter Erfahrungsbericht mit einem eindringlichen Appell, das Recht auf Kunst- und Meinungsfreiheit so zu achten, wie es die Mütter und Väter des Grundgesetzes dort verankert haben.

An dieser Stelle gebührt den Teilnehmern und Initiatoren der Aktion ein großes Dankeschön.

Denn:
Diese Aktion gab „vielen Menschen Hoffnung in dieser dunklen Zeit“.

Ein Beleg dafür, was die Kunstfreiheit des Art. 5 Abs. 3 GG bewirken kann, weshalb sie einen so hohen Stellenwert im Rahmen der Grundrechte besitzt und unbedingt zu schützen gilt.

#RichtigErinnern
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2024-04-21 09:45:46 Neues aus dem Gerichtssaal

Freispruch am Landgericht Köln

In einem Berufungsverfahren wurde ein suspendierter Polizeibeamter am Freitag, den 19. April 2024 freigesprochen.

Dem Angeklagten wurden zwei Fälle von Beleidigung vorgeworfen, die er gegen Polizeibeamte im Rahmen seiner Remonstration sowie auf einer Versammlung auf dem Kölner Heumarkt während seiner Festnahme und Fixierung mit Handschellen haben soll. Bei dieser Maßnahme hatte der Angeklagte den ihn fesselnden Beamten wegen der Dauer der Massnahme und der so erlittenen Schmerzen als „Vollidioten“ bezeichnet.

Später soll dem Mandanten nach eigener Aussage einer Beamtin auf der Polizeiwache unter erneuter Fesselung dann zwangsweise eine Mund-Nasen-Bedeckung aufgesetzt worden sein. Insbesondere dieses Vorgehen rief bei vielen durchaus ein gewisses Entsetzen hervor.

( Details in meinem Video „Maskengefängnis“ v. 09.08.2022)

Dennoch wurde der ersten Instanz vor dem AG Köln wurde er noch zu 70 Tagessätzen verurteilt.

Der Angeklagte wurde dann mit Urteil vom 22.08.2022 zu 70 Tagessätzen Geldstrafe verurteilt.

Im Berufungsverfahren vor dem LG Köln hatten der Polizeibeamte und der nunmehr tätige Kollege mehr Glück und gerieten an eine Strafkammer, die offenbar ausschließlich das gelernte juristische Handwerk frei von jeglicher Gesinnung ausübte.

In beiden Fällen lagen zulässige Meinungsäußerungen des Mandanten vor, da er sich auf die Wahrnehmung berechtigter Interessen gem. § 193 StGB berufen konnte, wodurch die getätigten Äußerungen nicht strafbar sind. Im Fall der Versammlung beurteilte das Gericht die Maßnahmen des unmittelbaren Zwangs der Kollegen des Angeklagten schlichtweg (einmal mehr) als rechtswidrig.

Zitat des Angeklagten:

„Die Strafkammer hat hervorragend ihre Hausaufgaben gemacht!
RA Lober ebenfalls!
Die StAin negierte sogar Beleidigung im 1. Fall

Sie wertete allerdings den 2. Fall auf der Versammlung als Beleidigung, forderte 30 Tagessätze und verkannte (wahrscheinlich weisungsgebunden), dass die notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen für eine Fesselung
nach § 62 PolG NRW nicht vorlagen ebenso wie eine notwendige Androhung des Zwanges gem. § 61 PolG NRW nicht erfolgte.

Die Polizisten äußerten kaltschnäuzig, dass ihre Maßnahmen richtig gewesen wären, weil ich mich nicht wie ein "normaler Mensch" verhalten hätte.“


#RichtigErinnern
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2024-04-14 20:24:14
Leverkusen ist Fußballmeister

Der Bayer 04 Leverkusen e.V. ist vorzeitig deutscher Fußballmeister.

Damit bringt Leverkusen nach einem Jahrzehnt bayerischer Dominanz und Einseitigkeit wieder Farbe und Leben in die Bundesliga.

Auch und vor allem als Kölner kann und muss man - sportlich fair - die Leistung einer Mannschaft anerkennen, die durch Zusammenhalt und den Glauben an sich, vielen Menschen sicherlich sehr viel Freude bereitet hat.

Es ist zwar nur Fußball, der ist aber gerade in diesen auch schweren Zeiten als Volkssport wichtig. Dabei hat das Leverkusener Team das Herz vieler Menschen erreicht und ihnen hierdurch Halt gegeben.

Und dafür zolle ich meinen ehrlichen und tiefen Respekt.

Herzlichen Glückwunsch !
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2024-04-12 12:52:27 Polizeibeamter in Berlin vor Gericht

Einer der wenigen Fälle, in denen Polizeigewalt auf Corona-Demos tatsächlich als rechtswidrig erachtet wurde, wird jetzt vor Gericht verhandelt.

Ein Beamter soll auf zwei Corona-Demonstrationen im April und August 2021 Teilnehmer körperlich misshandelt haben und steht nun vor Gericht wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt.

Er soll am 21. April 2021 einen schwerbehinderten Teilnehmer an die Schläfe geschlagen und gezielt Pfefferspray in Gesicht gesprüht haben. Anschliessend soll der Teilnehmer einen epileptischen Anfall erlitten haben.

Zudem soll der Beamte am 1. August 2021 einen betroffene Teilnehmer „ununterbrochen ins Gesicht geschlagen haben“, obwohl dieser bereits fixiert am Boden gelegen hat.

Auch bei weiteren Demonstrationen soll der Beamte auffällig geworden sein.

(Quelle schwaebische.de)

Die Folgen für den „Prügel-Polizisten“ könnten ab einer Freiheitsstrafe von mehr als 12 Monaten verheerend sein, da er in diesem Fall den Beamtenstatus qua Gesetz verliert.

Und das sollten sie im Falle einer Verurteilung auch sein.
Denn aufgrund der Brutalität des Handels, das aus den Videos zu den Taten hervorgeht, wäre eine Gesamtstrafe in dieser Höhe als angemessen zu werten.

Ein Polizeibeamter, der friedlichen Protest mit der hier erkennbaren Brutalität angreift, hat m.E. nichts mehr im Polizeidienst zu suchen.

Derartige Vorfälle stellten vor allem in Berlin keine Einzelfälle dar und waren vor allem auf Corona-Versammlungen nahezu an der Tagesordnung.

Leider wurde zu viele Fälle strafrechtlich nicht verfolgt, da es eben nur selten Videos der Polizeigewalt gab, auf denen eine eindeutige Rechtswidrigkeit erkennbar war.

In dem vorliegenden Fall konnte die Staatsanwaltschaft aber offenbar gar nicht mehr anders als anzuklagen.

Die strukturellen Gewaltexzesse gegen friedliche Bürger auf Berliner Demonstrationen stellen ein trauriges Kapitel deutscher Nachkriegsgeschichte dar, welche es ebenfalls dringend aufzuarbeiten sind.

Solange dies nicht geschieht, wird das Vertrauen der Betroffenen Bürger in staatliche Institutionen wie z.B. der Polizei nachhaltig erschüttert bleiben, denn der Stachel sitzt tief.

Dies kann und darf nicht im Interesse von uns allen liegen.

Der vorliegende Prozess hier kann daher nur ein Baustein der dringend notwendigen Aufarbeitung sein.

Wann das Verfahren beginnt, steht noch nicht fest.

#RichtigErinnern
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2024-04-09 14:53:55
NICHT VERGESSEN!!!

Uli Masuth in Erlenbach in der Kinopassage mit seinem Programm:

Lügen und andere Wahrheiten

am

12.04.2024 um 19:30 Uhr

Tickets zu 15€ an der Abendkasse oder unter

www.kinopassage.de
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2024-04-09 09:04:10 Guten Abend, mein Name ist Krieg

Und abermals das ÖRR-Kabarett:

Andreas Rebers in der Person des Krieges.

Feiner, hochintelligenter und teils düsterer Humor, bei dem einem oftmals das Lachen im Halse stecken bleibt. Am Ende bleibt der Zuschauer irritiert, ja fast schon verstört zurück, ob derart viel Wahrheit und Grausamkeiten zum Thema Krieg.

Ein echtes kabarettistisches Highlight zu dem schlimmsten von Menschenhand gemachten Thema schlechthin.

Mehr als sehenswert…

Zum Video
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2024-04-08 14:47:15 ÖRR-Kabarett thematisiert die Aufarbeitung

Endlich ist das Thema Aufarbeitung der Corona-Zeit auch im Mainstream-Kabarett angekommen.

Auch wenn man nicht jeder Aussage von Christoph Sieber zustimmen möchte, so ist dass der beste kabarettistische Beitrag im ÖRR in diesem Jahr.

Und auch wenn Christoph Sieber während der Corona-Zeit wie so viele Größen der ÖRR-Satire stumm geblieben ist, so kann man ihm doch zugute halten, endlich die richtigen Fragen zu thematisieren.

„Und wenn das hier der Anstoß ist, dann soll das mein Beitrag sein..“

(C. Sieber in den „Mitternachtsspitzen“ vom 23.03.2024)

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