2022-02-11 11:33:52
Einer der größten Skandale in diesen Tagen ist, dass für gesetzlich betreute Menschen, die bis jetzt vor der Covid-Spritze verschont werden konnten, von den Gerichten nun reihenweise andere Betreuer bestellt werden, die dann in die Impfung einwilligen. Entweder wird den Betreuern die persönliche Eignung insgesamt abgesprochen, wenn sie nicht einwilligen, oder man entzieht den Betreuern zumindest die Entscheidung über die Impfung und überträgt sie einem Dritten. Grundsätzlich betrifft das nur einen kleinen Teil der betreuten Menschen: Die meisten Betreuer haben in die „Impfung“ eingewilligt, viele Betreute können und dürfen, auch aufgrund ihres natürlichen Willens, ohnehin selbst entscheiden, so dass der Betreuer nicht gefragt wird. Ob letztere dann die Tragweite verstehen und vollständig aufgeklärt sind und dann informiert und wirksam einwilligen können, beantworte ich persönlich mit „Nein“.
Es spielen sich nun Dramen ab, und die ganze Tragik wird einem dann bewusst, wenn Angehörige Betreuer sind, für Eltern, volljährige Kinder, Geschwister. Sie werden rücksichtslos entpflichtet, weil sie der heiligen StIKo-Empfehlung nicht folgen.
Wenn nicht individuelle, in der Person des jeweiligen Betreuten liegende Gründe gegen die Impfung sprechen, ist man hier machtlos.
Als „guter“ Betreuer gilt eben nur der Covid-Impfbefürworter, so wie im Pflege- und Gesundheitsbereich auch.
Ich selbst gehe auf den Fall individuell ein, aber ich lege auch dar und belege anhand von Beweisen, dass die „Impfung“ allgemein schadet, so drastisch, wie es inzwischen auch belegbar ist.
Paragraph 1908 b Abs. 2 BGB bestimmt:
„2) Der Betreuer kann seine Entlassung verlangen, wenn nach seiner Bestellung Umstände eintreten, auf Grund derer ihm die Betreuung nicht mehr zugemutet werden kann.“
Eine Einwilligung in die Covid-„Schutzimpfung“ ist mir nach allem, was ich darüber weiß, nicht zumutbar, denn ich würde eine Straftat begehen. Das müssen die Richter wissen. Mindestens.
Wenn ein Betreuter Abwehrverhalten, auch nur reflexartig, gegen eine Spritze zeigt, dann handelt es sich übrigens um eine Zwangsbehandlung, die nur in stationärem Rahmen eines Krankenhauses durchgeführt werden darf und grundsätzlich nur per gerichtlichem Beschluss und nach Einholung eines Sachverständigengutachtens. Das gilt übrigens auch bei den PCR-Tests im tiefen Nasenraum. Kein Mensch hält sich daran. Es wird ignoriert, im Falle des PCR-Tests seit zwei Jahren. Als die Überfallkommandos des Gesundheitsamts 2020 reihenweise in Heimen zur Testung anrückten, hatte ich dazu ein längeres Schreiben an das Gesundheitsamt verfasst und auch auf das Erfordernis der Einwilligung hingewiesen. Heute müssen wir es wieder tun.
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