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Die von zwei CSU-Politikern 2020 eingefädelten Masken-Deals st | Peter Jung Frankfurt

Die von zwei CSU-Politikern 2020 eingefädelten Masken-Deals stellen keinen Fall von Bestechlichkeit dar. Mit dieser Urteilsbegründung entschied der Bundesgerichtshof nun, dass Alfred Sauter und Georg Nüßlein ihre Millionen-Provisionen aus den dubiosen Corona-Geschäften behalten dürfen. https://www.anonymousnews.org/deutschland/csu-masken-abzocker-duerfen-ihre-millionenbeute-behalten/