2022-05-06 02:25:08
Corona-Lockdown: So bekomme ich vom Fitnessstudio Geld zurück.
Fitnessstudios, die coronabedingt geschlossen waren, müssen ihren Kunden die Beiträge zurückzahlen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Was bedeutet das konkret?
Mehr als elf Millionen Menschen trainierten vor Corona in einem Fitnessstudio. Während der Pandemie mussten Studios schließen, die Mitgliedsbeiträge aber wurden weiter eingezogen. Das sorgte für viele Klagen vor den Gerichten. In einem Musterfall aus Niedersachsen entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch: Die Kunden haben Anspruch auf Rückzahlung ihrer Beiträge.
Wer bekommt jetzt Geld zurück?
"Alle die, die während des Lockdowns einen Vertrag in einem Fitnessstudio hatten und auch weiter die Beiträge gezahlt hatten, obwohl das Fitnessstudio zu war", sagte Claudia Kornmeier von der ARD-Rechtsredaktion. Auch wer sich bislang noch nicht darum gekümmert habe, könne jetzt das Geld zurückverlangen.
"Da sollte es auch keine Probleme mit der Verjährung geben", so Kornmeier. Die übliche Verjährungsfrist betrage drei Jahre. "Und die sind hier ja noch nicht abgelaufen." Wichtig ist aber: Geld zurückerhalten jetzt nur diejenigen, die keinen Wertgutschein erhalten haben.
Muss ich eine Trainingszeit-Gutschrift akzeptieren?
Nein, denn eine Gutschrift über ausgefallene Trainingszeiten ist laut dem BGH nichts anderes als eine Vertragsverlängerung. Die Wochen der Schließung dürften nicht an die Vertragslaufzeit angehängt werden.
Der Grund: Der Gesetzgeber hatte im Frühjahr 2020 eine Regelung geschaffen für Verträge, die von Corona betroffen waren - die sogenannte Gutschein-Lösung. Danach war es Einrichtungen wie Fitnessstudios und Veranstaltern möglich, den Kunden entweder das Geld zu erstatten oder einen Wertgutschein zu überreichen - und zwar über die Summe, die vom Kunden zu viel gezahlt wurde.
Quelle
https://www1.wdr.de/nachrichten/themen/coronavirus/corona-bgh-urteil-fitnessstudio-beitraege-rueckzahlung-100.html
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