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Zusendung von einem Zuschauer für den korrekten Umgang mit dem | Pacchioo

Zusendung von einem Zuschauer für den korrekten Umgang mit dem Zensus 2022:


1. Wenn jemand den Interviewer nicht haben möchte, dann soll er doch verlangen, dass er entsprechend geimpft ist und einen aktuellen PCR-Test nachweist. Er hat in der "schlimmen Zeit" viel Kontakt zu Mitmenschen und sollte diese genauso schützen...

2. Wird eine persönliche Befragung dadurch nicht möglich, wird das zuständige Landratsamt / Landkreis auf eine persönliche Übergabe (der Zugangsdaten) bestehen, weil sie angeblich Zugangsdaten nicht einschmeißen dürfen.

Das ist rechtlich falsch. Gemäß BGH-Urteil ist ein von der Deutschen Post als zugestellt gekennzeichnetes Einwurf-Einschreiben rechtlich einem persönlich übergebenen Einschreiben gleichzusetzen.

3. Aufgrund der rechtlichen Situation (Punkt 4) unbedingt der Online-Erhebung gemäß DSGVO widersprechen. Auch unbedingt der Eingabe von Daten durch den Interviewer auf dem Tablet widersprechen, da es sonst als stille Zustimmung gilt.

4. Aus rechtlicher Sicht ist die Online-Erhebung der Daten unzulässig und entspricht nicht der DSGVO:
- Die Website zensus2022.de wird in den USA unter der IP-Adresse 141.101.90.2 bei der Firma Cloudflare gehostet.
- Für den Austausch personenbezogener Daten außerhalb der EU gibt es den sogenannten Angemessenheitsbeschluss. Dieser regelt, welche Nicht-EU-Länder einen EU-adäquaten Datenschutz umsetzen. Die USA gilt seit Mitte 2020 nicht mehr als sicheres Land !
- wichtig: dass die Daten des Eingabeformulars an einen Server in die EU geschickt werden, ist unrelevant. Alleine die Verarbeitung personenbezogener Daten (dazu gehört schon die IP-Adresse, Log-Files usw.) widerspricht aus o.g. Gründen der DSGVO.
- Da dieser Provider in einem unsicheren Land zur Datenweitergabe an US-Behörden verpflichtet ist, ist dieser nicht mehr DSGVO-konform !

5. Schriftlicher Erhebungsbogen
Manche Behörden werden als Alternative u.U. einem schriftlichen Erhebungsbogen zustimmen. Sie werden allerdings in diesem Zusammenhang mitteilen, dass dieser Bogen erst zugestellt werden kann, wenn der Interviewer den Haushalt als "Verweigerer" markiert und ein Mahnverfahren dadurch eingeleitet wird. Das ist rechtlich nicht zulässig, da man sich ja nicht verweigert.
Rechtsgrundlage ist § 23 BstatG und setzt Vorsatz oder Fahrlässigkeit voraus. Wenn ein Landratsamt diesen Weg trotzdem geht, sollte man den Tatbestand der Verleumdung bzw. Nötigung klären lassen.