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Wahnsinn! Vorwurf der fahrlässigen Tötung wegen des Viruswahns | Ortomedico - Praxis für regenerative Orthopädie & komplexe chronische Erkrankungen

Wahnsinn! Vorwurf der fahrlässigen Tötung wegen des Viruswahns! Dabei sind asymptomatische Ansteckungen sogar offiziell widerlegt. Wo sind die Beweise für einen krankmachenden Virus? Wo für Ansteckungen? Wo dafür, dass die Impfung Infektionsketten unterbricht?

"Coronatote in Pflegeheim – Anklage gegen ehemalige Mitarbeiterin

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Die Hildesheimer Staatsanwaltschaft hat nach einem Coronaausbruch die Mitarbeiterin eines Altenheims angeklagt. Das bestätigte die Sprecherin der Behörde auf Anfrage des SPIEGEL. Der 45-Jährigen werde fahrlässige Tötung in einem Fall in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung in zwei Fällen vorgeworfen.

Das dürfte ein Präzedenzfall sein: Die allermeisten Verfahren nach Coronaausbrüchen in medizinischen Einrichtungen enden mit einer Einstellung. Doch in Hildesheim ist man offenbar sicher, eine Schuldige gefunden zu haben.

Zu dem Ausbruch war es Anfang Dezember 2021 in einem Pflegeheim in Hildesheim gekommen. Drei Bewohnerinnen starben. In einem Fall haben die rechtsmedizinischen Untersuchungen laut den Ermittlern ergeben, dass die Coronainfektion todesursächlich war. Bei den anderen beiden Verstorbenen waren andere Ursachen nicht auszuschließen.

Die Angeklagte arbeitete als Alltagsbegleiterin in dem Heim. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, einen gefälschten Impfpass vorgelegt zu haben. Das habe die Frau bereits eingeräumt.

Außerdem, so der Verdacht, trug die Frau das Virus ins Heim. Obwohl ihr Sohn bereits an Corona erkrankt war, sei sie zur Arbeit erschienen – was sie nur durfte, da sie als frisch doppelt geimpft galt.

Die Frau habe sich mit dem Virus infiziert, ohne es zu bemerken, so die Staatsanwaltschaft. Spätestens drei Tage später habe sie einen Kollegen bei einer Kaffeepause angesteckt. In den Tagen danach sei es zu mehreren Infektionen beim Personal und den Bewohnerinnen und Bewohnern des Heims gekommen. Darunter die drei Frauen im Alter von 93, 85 und 80 Jahren, die später starben. Deren Infektion sei »zumindest mittelbar« durch die Angeklagte verursacht worden.

Zentrales Beweismittel der Staatsanwaltschaft ist eine Genomanalyse. Mit deren Hilfe habe ein Sachverständiger den Verlauf des Ausbruchs nachgezeichnet."
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/hildesheim-coronatote-in-pflegeheim-anklage-gegen-ex-mitarbeiterin-a-fd8a9927-60c0-4b1a-8769-48b6cc34240f