2021-11-02 22:33:32
Leserzuschrift
Liebe Eva,
lieber Andreas,
Nichtgeimpften Arbeitnehmern, die in Quarantäne müssen und keine
Lohnfortzahlung erhalten, die aber aufgrund einer anderen Erkrankung während der Quarantänezeit arbeitsunfähig sind/werden, muss der Lohn dann doch bezüglich der anderen Erkrankung fortgezahlt werden.
Beispiel:
Ein Nichtgeimpfter wird in Quarantäne geschickt und soll keine Lohnfortzahlung erhalten.
Daraufhin erleidet er einen schlimmen Hexenschuss oder einen schlagartig
heftigen, vorübergehend dauerhaft anhaltenden Schmerzschub seines chronischen Rückenleidens – oder wird plötzlich vom dem sich schon länger anbahnenden Überlastungssyndrom erfasst...
In diesem Fall würde der Anspruch auf Fortzahlung im Krankheitsfall den
quarantänebdingten Fortzahlungsstopp überlagern bzw. wieder aufheben.
Siehe vorletzer Abschnitt, zweite Satzhälfte:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/wirklich-keine-lohnfortzahlung-bei-quarantaene-ab-01-11-2021-fuer-ungeimpfte-193532.html
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